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[Bearbeiten] Ereignisse
- Friedrich Klemme bestätigt die Dresdner Tuchverkauf- und Gewandschnittordnung. Jeder, er sei Bürger oder nicht, der im Dresdner Kaufhause (venditorio panni, kouifhuis) einen Stand von 4 Ellen Breite oder Raum habe, solle alle Jahre zum Michaelisfeste einen Schilling gangbarer Brückenpfennige Standgeld zahlen, welche Abgabe zur genügenden Ausbesserung der Elbbrücke zu verwenden sei. Niemand soll in der Stadt wollene Tücher verschneiden, außer im Kaufhaus. Im Erdgeschoss sollen nur in der Stadt selbst verfertigte Tücher verkauft werden; oben dagegen sollen die niederländischen (panni de Gint) und andere bunte Tuche verschnitten und verkauft werden. Verboten ist jedem der Verkauf von Weppichen, d.h. kurzen und schmalen Tüchern, und dünne Tücher, das sog. Werfftuch, nur im oberen Geschoss des Kaufhauses, sonst aber nirgends in der Stadt verkauft werden, weder bei Krämern noch bei Schneidern [1]. Das Kaufhaus stand auf dem Altmarkt und entwickelte sich später zum Rathaus[2]