1424

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[Bearbeiten] Ereignisse


[Bearbeiten] Quellen

  1. http://www.dresden-briesnitz.de/geschichte/uebersicht/Ortsbezeichnung.htm
  2. "Erste Sprachverbote sind aus dem 13. Jh. bekannt, so z. B. im „Sachsenspiegel“, einem Rechtsbuch von 1224/25. Darin heißt es, dass kein Sachse eines Wenden Urteil dulden möge und dass Wenden, die vor Gericht schon einmal deutsch gesprochen haben, das Wendische nicht mehr benutzen dürfen. (Damit war die Gewohnheit gemeint, mit der einheimischen sorbischen Bevölkerung vor Gericht in deren Muttersprache zu verhandeln.) 1293 wurde die Anwendung des Sorbischen vor Gericht östlich der unteren Saale um Bernburg verboten. Ähnliche Weisungen wurden um 1327 in Altenburg, Zwickau und Leipzig sowie 1424 in Meißen erlassen. Die administrativen Maßnahmen erfolgten zu einer Zeit, als es durch den massenhaften Zuzug bäuerlicher Siedler aus Flandern, Thüringen, Sachsen und Franken in den Gebieten westlich der Elbe zu einer Durchmischung und schließlich zu einer deutschsprachigen Mehrheit kam (→ Kolonisation). Mithilfe der Sprachverbote forcierte die Landesherrschaft im sächsisch-meißnischen Raum massiv die Assimilation der slawischen Bevölkerung, was ihr innerhalb von 300 Jahren, bis zum Ende des 15. Jh., vollständig gelang." In: Artikel "Sprachverbote" im Sorabicon (abgerufen am 12. Mai 2024).


1423 - 1424 - 1425

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