Giovanni Andrea Puricelli

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1767: die Stadt Dresden erteilt dem italienischen Kaufmann Giovanni Andrea Puricelli das Privileg zur Herstellung von Trinkschokolade

Er beantragte für sich und seine Kinder das Recht, Schokolade herzustellen und damit zu handeln. Er war einer der fünf italiensichen Händler, die nach der Verordnung von 1725 mit italienischen Waren handeln durften. Er beantragte auch, als einziger Schokoladenhändler in Dresden anerkannt zu werden. Die Behörde genehmigte ihm den Handel mit Schokolade, jedoch nicht das alleinige Verkaufsrecht. Sie gaben den Fall weiter an den Rat, der leitete ihn im August weiter an die Kaufmannschaft.

Die Kaufmannschaft meinte, der Verkauf von Schokolade habe nichts zu tun mit seinem Status als privilegierter italienische Händler, sondern nur Spezereihändler und Pastetenbäcker dürften mit Schokolade handeln. Doch die Behörde entschied zugunsten von Puricelli.

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