Hundehaltung
[Bearbeiten] Hundehaltung in Dresden
Auch in Dresden leben mittlerweile sehr viele Hunde. Die Stadt spricht offiziell von 12.500 gemeldeten Hunden im Stadtgebiet. Dass das Zusammenleben zwischen Hunde- und Nichthundehaltern nur funktionieren kann, wenn man gegenseitig Rücksicht nimmt, erklärt sich dabei von selbst. Die wichtigsten Regeln hat die sächsische Landeshauptstadt in einem Flyer zusammengestellt. Darin werden folgende Vorgaben gemacht:
- Hunde sind stets so zu führen, dass sie Dritte weder belästigen, noch gefährden. Dazu gehören das Vermeiden anhaltenden Bellens, des Anspringens von Menschen und natürlich das Schnappen und Beißen.
- Kinderspiel- und Sportplätze sind für Hunde in Dresden tabu.
- Für die Häufchen des eigenen Hundes ist der Halter selbst verantwortlich. Er hat diese unverzüglich zu beseitigen, andernfalls muss dies die Stadt auf Kosten der Steuerzahler übernehmen.
- In den Ortsamtsbereichen Altstadt und Neustadt gilt genereller Leinenzwang für Hunde.
- Eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht im gesamten Stadtgebiet schreibt Dresden zudem für folgende Rassen vor:
- Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Bullterrier
- Für diese drei Rassen ist zudem eine Erlaubnis bei der Stadt für die Haltung einzuholen.
- Zuwiderhandlungen werden generell zur Anzeige gebracht und können mit Geldbußen bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
[Bearbeiten] Hundesteuer in Dresden
Auch die Hundesteuer ist in Dresden für jeden vierbeinigen Partner zu entrichten. Sie staffelt sich nach Anzahl der gehaltenen Hunde:
- 108 €/Jahr für den ersten Hund
- 144 €/Jahr für jeden weiteren Hund
Auf Antrag können folgende Hunde von der Hundesteuer befreit werden:
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertengesetzes ausgebildet sind
- Hunde, die von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehen gehalten und für den Forst- und Jagdschutz notwendig sind.
- Hunde, die vorübergehend im Tierheim untergebracht sind.
In Dresden wird die Hundesteuer quartalsweise fällig. Sie muss jedes Jahr am 15. Februar, am 15. Mai, am 15. August und am 15. November anteilig gezahlt werden.
Bei der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die gut sichtbar am Halsband des Hundes zu befestigen sind. Wird die Marke verloren, muss persönlich eine neue beantragt werden. Hierfür wird eine Verwaltungskostenpauschale von fünf Euro erhoben. Kommt es zu einem Defekt oder der allgemeinen Abnutzung der Steuermarke, kann diese auch per Post ausgetauscht werden. Dafür fallen dann keine Kosten an.
[Bearbeiten] Dresden bietet 73 Kotbeutelspender
Um der Verdreckung der Stadt durch Hundekot zu entgehen, hat Dresden bereits 73 Hundekotbeutelspender aufgestellt. In den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen der Wohnungsbaugenossenschaften wurden noch einmal 60 Hundetoiletten eingerichtet. Sich kostenfrei mit Kotbeuteln zu versorgen, ist also in Dresden kein Problem.
[Bearbeiten] Quelle
- Informationen zur Hundesteuer auf dresden.de