Innungsordnung der Altendresdner Fleischer
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Die Innungsordnung der Altendresdner Fleischer von 1451 fordert, ein Lehrling müsse von frommen, ehrlichen Eltern ehelich geboren und rechter deutscher und nicht wendischer Art und Zunge sein, auch durfte er nicht von unehrlichen Leuten (Schäfern, Müllern, Scharfrichtern usw.) abstammen.
[Bearbeiten] Quellen
- BLASCHKE, Karlheinz: Wirtschaft und Verfassung, in: Geschichte der Stadt Dresden, Stuttgart 2005, S. 165