Johanna Friederike Herrmann geb. Crusius
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- Erteilung der Genehmigung zum alleinigen Vertrieb der sogenannten Crusiusischen Pillen und zweier Pflaster an Johanna Friederike Hermann, geb. Crusius, und ihren Sohn Christian Friedrich August Hermann und deren Bekanntmachung (Kommissionsakte) 1771
- 2.1.5-F.XVI.102o Vertrag zwischen Herrn Banquier Heinrich Wilhelm Bassenge hierselbst und Frau Johanna Friederike verw. Mag. Herrmann geb. Crusius über Gewährung eines Darlehns von 1500 Thalern gegen Verpfändung des der Fertigung der Crusiusischen Pillen und zweierlei Pflaster betreffenden Arcanum, ab 1800
[Bearbeiten] siehe auch
- Heinrich Wilhelm Bassenge
- Johann Christian Crusius, Cammerrevisor