Weißenfelser Vertrag

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Mit dem Weißenfelser Vertrag vom 1. Juli 1249 erkennt der Großteil der thüringischen Grafen den Wettiner und Markgraf von Meißen Heinrich den Erlauchte als neuen Landgrafen von Thüringen an.

Der Vertrag benennt sich nach dem Ort des Abschlusses, der Burg Weißenfels.

Trotzdem geht der Thüringisch-hessische Erbfolgekrieg noch bis 1264 weiter.

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