Diskussion:Bernhard Salbach
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[Bearbeiten] Architekt
Von Benutzer:Begeefhado wurde die Bezeichnung sowie die Kategorie Architekt mit folgendem Kommentar gelöscht:
- Ein Bauingenieur der Fachrichtung Wasserbau ist etwas ganz anderes als ein Architekt! So weit ich sehe, gibt es für eine Ausbildung oder eine Berufsausübung als Architekt keinen Beleg.
Ich bitte Begeefhado den Wortlaut: "So weit ich sehe" näher zu definieren. Folgende Seiten führen Salbach als Architekt auf:
- http://www.architektur-bildarchiv.de/image/Wasserwerk-Saloppe-Dresden-21802.html
- http://deu.archinform.net/arch/62317.htm (War auch im Beitrag unter Weblinks eingetragen - hätte man nachsehen können ;-))
Außerdem ist Salbach im historischen Architektenregister aufgeführt. Dort stehen natürlich auch Baumeister, Ingenieure, Bauunternehmer usw., was m.E. einen Grund hat:
- Das Berufsbild des Architekten ist nicht eindeutig definier- und abgrenzbar, länderweise verschieden und ständig in Bewegung. Die Spannweite der Tätigkeitsbereiche reicht von der „Baukunst“, die sich dem Entwurf und der Architekturtheorie widmet, über Ingenieurtätigkeiten und das technische Entwerfen von Gebäuden bis hin zur Bauleitung (Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Architekt“)
Aus meiner Sicht ist derzeit die Kategorie Architekt durchaus zulässig, selbst die Tätigkeit dazu - in Bezug auf die Saloppe. Sollte es eindeutig Hinweise geben, dass Salbach kein Architekt war (wobei wie gesagt die Abgrenzung schwierig ist), bin ich auch bereit mich überzeugen zu lassen. Sonst aber, würde ich die Änderungen wieder rückgängig machen...--Renhau 21:03, 23. Apr. 2014 (CEST)
[Bearbeiten] Baurat
Von Benutzer:Begeefhado wurde am 23. April ebenfalls der Titel Königlich Sächsischer Baurat gelöscht.
- (Korrektur: laut dresdner-stadtteile.de nicht staatlicher Baubeamter, sondern (kommunaler) Stadtbaurat, in den meisten anderen Quellen wird da nicht differenziert)
Ich stelle meine Version (vorerst) nicht gleich wieder her, sondern gebe ihm Gelegenheit, dies ebenfalls zu verifizieren. Die Quelle Dresdner Stadtteile (die ich im übrigen sehr schätze, denn mittlerweile kennt man sich ja persönlich... ;-)) ist aber keine Primärquelle. Ich habe bis jetzt nur Quellen gefunden wonach die Stadt Dresden Salbach als Baurat mit dem Bau des Wasserwerkes beauftragt hat. Man kann dann den Schluss ziehen, dass er kommunaler "Baubeamter" war, eine Berufsbezeichnung, die lt. WP:
- heute veraltet [ist] und vom 18. Jahrhundert bis ins frühe 20. Jahrhundert einen Architekten, Bauingenieur, Maschinenbauingenieur oder Schiffsingenieur, der in einem Dienstverhältnis mit einer staatlichen oder städtischen Verwaltungseinheit stand [bezeichnete]... (Quelle: Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema „Baubeamter“)
Insofern ist für mich fraglich, ob wir diesen Begriff verwenden wollen?
[Bearbeiten] Königlicher Baurat
2 Quellen - leider auch nur Sekundär- und keine Primärquellen nennen allerdings Salbach einen Königlichen Baurat (!):
- Froschpost, Heimatzeitung der Bürgerinitiative Freundeskreis Cotta e.V., Seite 4 und
- Standpunkte 5/ 2005, Das Online-Magazin des Münchner Forums e.V., Seite 7.
Verglichen mit dem Internetauftritt Dresdner Stadtteile steht es dann 2:1 für mich. Wie bereits Benutzer:Begeefhado richtig bemerkte, unterscheiden die anderen Quellen nicht weiter. Ich gebe aber zu bedenken, das der Titel "Königlich Sächsischer Baurat" nicht zwingend an eine Anstellung in einer staatlichen Institution gekoppelt war, sondern für besondere Verdienste ähnlich dem Titel Kommerzienrat vom König verliehen werden konnte.--Renhau 21:12, 24. Apr. 2014 (CEST)
[Bearbeiten] gewagte Interpretation
Einerseits wird hier anscheinend um Petitessen gerungen (s.o.), andererseits werden "Wahrheiten" frei erfunden: Dass eine langjährig in Dresden ansässige Person im Dresdner Adressbuch für das Jahr 1903 letztmals erwähnt wird, ist keinesfalls ein Beleg dafür, dass diese Person "1903 in Dresden gestorben" ist! (Sondern nur dafür, dass sie gegen Ende des Jahres 1902 - nämlich bei Redaktionsschluss des Adressbuchs - noch in Dresden gemeldet war!) Da müsste man schon einen entsprechenden Eintrag im Melderegister, in einem Kirchenbuch oder in Friedhofsunterlagen finden, ersatzweise eine veröffentlichte Todesanzeige. --91.33.171.165 16:40, 3. Jan. 2019 (CET)
- Wir sind offen für Belege und Korrekturen und ich als Autor ohnehin: Wir sind ja ein Mitmachlexikon! Also gerne mitmachen und die "gewagten Interpretationen" verbessern... ;) Allerdings: Man sollte die Adressbücher nicht unterschätzen. 2 Beispiele aus dem Text:
- Johann Gustav Paul Salbach († 1893 in Dresden). Er ist 1893 letztmalig im Adressbuch. 1894 ist dann seine Ehefrau als Witwe im gleichen Haus, im gleichen Obergeschoss (d.h. ziemlich sicher in dergleichen Wohnung) verzeichnet. Auch Ancestry gibt 1893 als Todesjahr an. Somit ist das m.E. keine freie Erfindung.
- Caroline Louise Salbach († 1907 in Dresden). Sie ist 1907 letztmalig als Hauseigentümerin aufgeführt. 1908 ist das Haus verkauft, Frau Salbach nicht mehr Eigentümerin. Auch Ancestry gibt 1907 als Todesjahr an. Insofern ist das m.E. ebenfalls nicht als Wahrheit frei erfunden. Freundliche Forschergrüße --Renhau 21:30, 4. Jan. 2019 (CET)
- Nachtrag für die 1903 verstorbene Person: Siehe auch hier Ancestry. Können wir m.E. so stehen lassen. 97 Jahre ist ein stolzes Alter für die damalige Zeit. --Renhau 21:40, 4. Jan. 2019 (CET)
- Alles richtig, aber von einem zum nächstfolgenden Adressbuch-Jahrgang verschwinden würde ja auch ein/e Einwohner/in, die/der im Lauf des Jahres den Dresdner Wohnsitz aufgibt und z. B. aus Altersgründen zu Tochter und Schwiegersohn nach außerhalb umzieht. Hochbetagt hin oder her – ein „vermutlich“ würde ich bei solchen Interpretationen schon erwarten. --92.209.183.147 17:03, 28. Jan. 2021 (CET)