Frauenzimmerordnung
Die Frauenzimmerordnung wurde 1560 von der Herzogin-Witwe von Sachsen, Katharina von Mecklenburg, für ihre Hofdamen erlassen.
12.00 - 15.00 Uhr stand das Frauenzimmer offen, auch nach der Abendmahlzeit bis 20.00 Uhr. Die Junker durften sich im Frauenzimmer aufhalten, jedoch keine Unzucht oder großes Geschrei treiben. Sie sollten sich nicht mit einer Jungfrau im Winkel verkriechen, sondern bei dem Licht ehrbar und züchtiglich wandeln.
Wenn die Zeit vorhanden, sollte die Hofmeisterin klopfen und die Junker gehen.
Betrunkene durften das Frauenzimmer nicht betreten.
Die Mädchen sollten der Hofmeisterin gehorchen, das Frauenzimmer ohne ihre Erlaubnis nicht verlassen. Wenn die Junker im Frauenzimmer sind, darf keine Jungfer hinausgehen.
[Bearbeiten] Einzelne Hofdamen
1548 schrieb Katharina an Christoph Reinsberg zu Gebersbach, sie wolle seine Tochter in ihr Frauenzimmer, wenn sie mit der Kleidung nicht so staffiert und versehen sein mag, wolle sie ihn mit gnädiger Steuer unterstützen.
1550 wurde eine Hofdame entlassen, es folgte eine Beschwerde der Mutter, was ihre Tochter habe erleiden müssen, pochte auf ihre reiche Verwandtschaft, die hauen und stechen sollte. Katharina antwortete: Sie hat sich gegen die Edelleute viel Ungeberden erlaubt, auf Narrenart die Zunge herausgestreckt.
[Bearbeiten] Quellen
- Archiv für Sächsische Geschichte, Bd. 6