Brückenzollrolle (1651)

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Die Brückenzollrolle von 1651 ist die erste der überlieferten Brückenzollrollen für die Elbbrücke in Dresden.

Diese Brückenzollrolle vom 15. Oktober 1651 sollte dem in sein Amt eingewiesenen Elbbrückenzolleinnehmer David Fischer als Norm dienen.

[Bearbeiten] Quelle

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. "So zahlten Wagen mit Wein in Fässern, abgesehen von Landwein, 1 Groschen, wenn der Fuhrmann ein fremder war; war er aber ein einheimischer, so zahlte er hinaus 6 Pfennig, herein nichts. Auch der einheimische Fuhrmann von Tonnengütern war bei der Ausfuhr vom Zoll befreit, während der auswärtige 4 Pfennig zu zahlen hatte. Fuhren mit Landwein waren frei, wenn sie von Einheimischen geführt wurden, dagegen zahlte der fremde Fuhrmann 2 Pfennig. Auch die Mühlwagen, die von Altstadt nach Neustadt fuhren, waren für einheimische Fuhrleute frei, wogegen der fremde Fuhrmann 4 Pfennig zahlte."
  2. "A. VI. 84 b., Bl. 58."
  3. "Archiv f. d. sächs. Geschichte Bd. I (1863) S. 425 ff."
  4. "Es waren zu zahlen: für Wachs 12 Groschen, Leder, Centnergut, Cuch und Zinn je 6 Groschen vom Wagen, 100 Stück Schöpfe 5 Groschen, ein Schwein 1 alter Pfennig, einen Ochsen und ein Pferd je 2 alte Pfennige. Für Wagen mit anderen Waaren wurde nichts gezahlt."
  5. "Richter, a. a. O. Bd. III., S. 97 flg."
  6. "Hinzugefügt ist im allgemeinen: „Zentner Gutt 1 Gr.“, erhöht: Kramer- und Honigwagen von 6 Pfennig auf 1 Groschen, kleine Kramerwagen für jedes Pferd von 2 auf 6 Pfennig, Ketzschenberger (Kötzschenbrodaer) Weinwagen, sowie Personenwagen von 2 auf 4 Pfennig, Stroh und Heu von 2 auf 3 Pfennig, Schweine von 1 Heller auf 1 Pfennig."
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