Otto III. (Mähren)
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Otto III. (auch Dethleb Olomoucký oder Ota III. Olomoucký; * 1122; † 12. Mai 1160) war von 1140 bis zu seinem Tod Herzog von Mähren.
- Juni 1147: ein mährisches Kreuzzugsheer mit dem papsttreuen Bischof von Olmütz Heinrich Zdik zieht auf dem Weg nach Magdeburg (Sammelplatz zum Wendenkreuzzug zum 29. Juni 1147 zum Fest Peter und Paul) über die Elbe durch den Gau Nisan. Nach einem Papstbrief von Eugen III. nahmen auch der mährische Herzog Otto III. und sein Bruder Zuatopluk (Svatopluk) sowie der mährische Teilfürst Wratizla (Vratislav von Brünn) an diesem Heerzug teil (cum ducibus Morauiensibus Ottone, Zuatopluk et Wratizla).[1] Das mährische Kreuzzugsheer richtet an der Akademie Nisan erhebliche Verwüstungen an. Zwar konnten sich die rechtzeitig gewarnten orthodoxen Geistlichen wie auch die Ikonenmalerinnen in Sicherheit bringen, allerdings werden alle ihre Gebäude zerstört: das Schulgebäude (wahrscheinlich im oder neben dem Neidhart untergebracht), das Katholikon (im hölzernen Vorläufer der Frauenkirche), die Ikonenschule und deren Margarethenkapelle. Aufgegriffene Nisaner werden im Elan des Kreuzzuges vor die Wahl gestellt: "Taufe oder Tod", obwohl die meisten von ihnen bereits orthodox getauft sind. Besonnen lassen die Aufgegriffenen die Zwangstaufe über sich ergehen, es kommt zu keinen neuen Märtyrern. Auch beugen die mährischen Fürsten Gewalttaten vor. Herzog Otto III. von Mähren war bis 1140 in seiner Jugend in Russland aufgewachsen und stand der Orthodoxie und dem Kirchenslawischen deswegen tolerant gegenüber, seine Schwester Eufémie Olomoucká (Eufémie von Olmütz) war sogar mit Swatopluk (Swjatopolk) Mstislawitsch verheiratet, dem Fürsten von Nowgorod und Pskow. Schwierig gestaltet sich im Nachhinein der Umgang mit denjenigen, die zuvor noch nicht orthodox getauft waren (die orthodoxe Kirche lehnt Wiedertaufen ab).
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ "Eugenius Papa III. scribit Heinrico, Moraviensi Episcopo ... 1147." In: Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae Band I, 1834, S. 258, Nr. CCLXXVII. (277.)