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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Ereignisse

[Bearbeiten] Geboren

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[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. Die Bestimmungen des in Frankfurt verkündeten Landfriedens, von dem in Konrads Schreiben an Papst Eugen III. die Rede ist (ordinataque et firmata communi per omnes regni nostri partes solida pace), sind nicht überliefert.
  2. Die Erhebung Heinrichs (VI.) steht in der Tradition der Wahl eines Sohnes aus Anlaß des Aufbruchs des Herrschers in ein fernes Land. Solche Wahlen sind vor Italienzügen im 10. und 11. Jahrhundert mehrfach nachzuweisen, und Konrad erreichte die Wahl vor dem Antritt einer Kreuzfahrt. Die Sigeberti Gemblacensis chron. Cont. Gemblacensis, MGH SS 6 389 (Cunradus rex Heinricum filium suum Aquisgrani in regem sublimat, ne post decessum suum regnum absque principe remaneret et aliqua rerum perturbatio moveretur) nennt die Vermeidung von Unruhen nach einem möglichen Tod Konrads auch ausdrücklich als dessen und der Großen Motiv.
  3. Das Zustandekommen des Entschlusses, einen Kreuzzug gegen die ostelbischen Slawen zu unternehmen, ist aus den spärlichen Quellenzeugnissen nicht eindeutig zu klären. Während Kahl, Wie kam es 286–296, die Auffassung vertritt, daß Bernhard von Clairvaux die sächsischen Großen, die die Teilnahme am Zug ins Heilige Land unter Hinweis auf die Existenz feindlicher heidnischer Völker in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft und die Notwendigkeit der Abwehrbereitschaft gegen diese verweigerten, gedrängt habe, dann eben Kreuzzugsaktivitäten dorthin zu richten, und diese sich seinem moralischen Druck nicht entziehen konnten, nimmt Gaethke, Heinrich der Löwe 72–87, eine Initiative der Sachsen an.
  4. "Auf dem Reichstag anwesende Sachsen lehnen es ab, in den Orient zu ziehen, da in ihrer Nachbarschaft heidnische Völker leben, und beschließen, gegen diese ins Feld zu ziehen. Nach dem Ratschluß Konrads und der anwesenden Fürsten ruft Bernhard von Clairvaux – damit der Zug nach Palästina nicht durch diese Völker behindert werde – dazu auf, das Kreuz zu nehmen und sich gegen diese zu rüsten, um sie völlig zu vernichten oder unwiderruflich zu bekehren (ad delendas penitus, aut certe convertendas nationes illas), wofür er den Teilnehmern dieses Kreuzzuges die gleiche Vergebung der Sünden verheißt wie den nach Jerusalem ziehenden. Für die (neuen) Kreuzfahrer sollen laut Bernhards Aufruf, der auf Beschluß der anwesenden Großen überall schriftlich verbreitet werden soll, die gleichen Vorschriften hinsichtlich Kleidung, Waffen usw. gelten. Unter allen Bedingungen untersagt er, mit den Heiden einen Vertrag gegen Geld oder Tribut einzugehen, bevor nicht mit Gottes Hilfe entweder ihre Religion oder ihr Stamm vernichtet ist (donec, auxiliante Deo, aut ritus ipse, aut natio deleatur)."RI IV,1,2 n. 446, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1147-03-13_1_0_4_1_2_448_446 (Abgerufen am 2. Februar 2024).
  5. "Eugenius Papa III. scribit Heinrico, Moraviensi Episcopo ... 1147." In: Codex diplomaticus et epistolaris Moraviae Band I, 1834, S. 258, Nr. CCLXXVII. (277.)
  6. "Als Versammlungsort dieses Heeres wird Magdeburg, als Termin das Fest Peter und Paul (29. Juni) festgelegt."RI IV,1,2 n. 446, in: Regesta Imperii Online, URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1147-03-13_1_0_4_1_2_448_446 (Abgerufen am 2. Februar 2024).

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