Brückenzollrolle (1660)
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Die Brückenzollrolle von 1660 ist die zweite der überlieferten Brückenzollrollen für die Elbbrücke in Dresden (nach einer ersten von 1651).
Diese Brückenzollrolle mit der Jahreszahl 1660 wurde vom Brückenamtsverwalter Valentin Scheffer am 11. Februar 1660 dem als neuen Elbbrückenzolleinnehmer vereidigten Hutmacher Christian Eckart ausgehändigt.
- "Noch größere Aenderungen weist eine zweite Zollrolle auf, welche die Jahreszahl 1660 trägt und nach einem darauf angebrachten Vermerk des Brückenamtsverwalters Valentin Scheffer dem am 11. Februar 1660 als Brückenzolleinnehmer vereidigten Hutmacher Christian Eckart zur Nachachtung eingehändigt wurde"[1].
- "Nicht nur ist eine ganze Menge Posten neu eingefügt, es sind auch wiederum verschiedene Sätze erhöht. Daneben weist aber diese Zollrolle auch noch eine größere Anzahl Einfügungen von zweiter Hand auf, die sich jedoch nur auf bisher nicht angeführte Waaren beziehen"[2].
- " In dieser Gestalt stimmt die Rolle wörtlich überein mit einer abschriftlich bei den Akten befindlichen Rolle, welche am 25. März 1683 dem zum Brückenzolleinnehmer ernannten Barettmacher Christian Dietrich übergeben wurde und im ganzen 92 Sätze enthält"[3].
- "Zur Einhebung erhöhter Sätze hätte man, wie den Beteiligten nicht zweifelhaft war, auch nach dem damals geltenden Staats- und Verwaltungsrecht der landesherrlichen Genehmigung bedurft. Wie wir aber gesehen haben, setzten sich einige Brückenamtsverwalter hierüber hinweg. Gewissenhaftere trugen Bedenken, aus eigener Machtvollkommenheit Zollerhöhungen zu verfügen."
[Bearbeiten] Quelle
- Stadtrat Oskar Lehmann: "Zur Geschichte des Augustusbrückenzolls" (1904). Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter, Band 3 (1901 bis 1904), S. 262-272, hier S. 263f.
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ "A. VI. 84b, Bl. 29 flg."
- ↑ "Neu eingefügt sind gegen die älteste Zollrolle: zu 1 Groschen: Leder, Leinwand, Papier, Schleif- und Leichensteine, Hausrath nach auswärts, Pflaumen, in 8 Pfennigen: „Wagen so hiesiges Bier oder Trincken hinanß führen“, zu 4 Pfennigen: Kraut, Steinkohlen, Schachteln, fremde Bierwagen, Tischler- und Töpferwaaren, Zwiebeln, Meerrettig, Hefen, Schubkarren, Träber, Seifensiederasche, Lohe, Nüsse, zu 3 Pfennigen: Kohlwagen, zu 2 Pfennigen: Pfosten nach auswärts. Erhöht sind die Sätze für Mühlsteine, Hopfen, Eisen, Tuch, Centnergut von einheimischen Fuhrleuten nach auswärts, Heringe von 4 Pfennig auf 1 Groschen, Carnier-(Kärrner-) Wagen für jedes Pferd von 2 auf 6 Pfennig, Stroh von 2 (später 3) auf 4 Pfennig, Kühe, Pferde, Stuten von 1 Heller auf 1 Pfennig, Schöpse und Schafe von ⅓ auf 1 Pfennig. Von zweiter Hand eingefügt sind folgende Sätze: zu 1 Groschen: Glas, Butter, Gips, Wolle oder Garn, Pflocken, Flachs, Speck, Lunten, zu 8 Pfennigen: Schobhüte, Kalk oder Hadern, Senf, Kalb- und Schaffelle, Sauborsten, dürre Fische und Heringe zusammen, zu 6 Pfennigen: Ochsenklauen, zu 4 Pfennigen: Weingefäße, Wagen, die Getreide in die Mühle fahren oder das Mehl zurückbringen, Viktualien, leere Wagen, Wagen mit Leinwand auf die Bleiche, Kammacherspähne, Steinbund, Erlenstangen, Böttcherholz, Schildkröten, Semmeln und Leinsamen, Ziegeln und Dachspähne, Bildhauer- und Drechslerholz, zu 3 Pfennigen: Steinkohlen nach Alten Dresden, zu 2 Pfennigen: Pläner, Thon oder Lehm, Pfosten, Maien, Dünger."
- ↑ "A. VI. 84b, Bl. 52 ff."