Hutmacherinnung
Die Dresdner Hutmacherinnung bestand nach einer Nachricht von 1455 bereits im Spätmittelalter. Eine erste Ordnung der Hutmacher mußte am 31. Mai 1534 erlassen werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Die Ordnungen des 16. Jahrhunderts
- "Die Ordnung der Hutmacher, die, wegen Irrungen zwischen Meistern und Gesellen aufgestellt, von Herzog Georg am 31. Mai 1534 konfirmiert wurde, kann nach der erwähnten Ratseingabe von 1527 mit ziemlicher Sicherheit als die erste angesehen werden. Wenn aber die „Hüter“ zu Dresden 1455 einen Hutmacher an der Ausübung seines Handwerks verhindern, weil er, infolge seiner Armut, noch nicht Bürgerrecht erworben hatte, so verrät dieser Zwang, den das Handwerk gegen einen einzelnen Meister ausübt, unbedingt schon eine festere zunftmäßige Vereinigung. Die zweite Ordnung vom 2. Februar 1547 trägt Ratskonfirmation. Die nächste, zugleich letzte unseres Zeitraumes, aus gleichem Grunde wie die erste erbeten, ist die am 2. Februar 1552 von Kurfürst Moritz konfirmierte Landordnung. Die Anregung zu ihrer Aufstellung scheint von Dresden ausgegangen zu sein. Den 8. November 1549 hatte der Dresdner Rat die „Hüter“ „uff or furgetragenn ordnung und Schrift“ beschieden, sie sollten sich auf dem Leipziger Weihnachtsmarkt mit anderen Städten vergleichen. Wahrscheinlich fürchtete der Rat, durch seine Entscheidung allein die Streitigkeiten mit den Gesellen nicht beilegen zu können. Für das in diese Ordnung aufgenommene neue Verbot, gewisse bisher zugelassene Waren ferner zu führen, wurde als Termin, zu dem dasselbe in Kraft treten sollte, Ostern 1552 bestimmt. Der Vorrat an solchen „Stücken“ mußte „zwischen hier und Ostern verthan“ werden. Wer nachher noch Verbotenes führte, sollte nach Erkenntnis des Handwerks in harte Strafe genommen werden."[1]
[Bearbeiten] Vor 1619 bis 1683: Das Hutterhaus mit Hutmacherwerkstatt auf der Elbbrücke
Der Elbbrückenzolleinnehmer wohnte im Zollhaus auf der Elbbrücke, welches im Volksmund Hutterhaus (auch Hütterhaus) genannt wurde, weil die Zolleinnehmer von dieser Tätigkeit allein nicht leben konnten und im 17. Jahrhundert den Beruf des Hutmachers ausübten. Aus diesem Grunde war im Zollhaus eine Hutmacherwerkstatt eingerichtet.
1683 wurde auf kurfürstlichen Befehl das Hütterhaus weggerissen und dafür eine steinerne Batterie gebaut, womit die Hutmacherwerkstatt entfiel. Das neue Zollhaus war räumlich beengter.
[Bearbeiten] Hutmacher als Elbbrückenzolleinnehmer
- 1619: der Bürger und Hutmacher Hans Penzell bekleidet das Amt und bewohnt das Hutterhaus auf der Elbbrücke
- vor 1651: der Hutmacher Matthes Zschiederich ist Elbbrückenzolleinnehmer, seine Tochter heiratet den späteren Amtsinhaber Christian Eckart
- 1651: der "Hütter" (Hutmacher) David Fischer wird in das Amt eingeführt (mit Brückenzollrolle vom 15. Oktober 1651)
- 1660: Tod von David Fischer und Einführung des Hutmachers Christian Eckart in das Amt (mit einer zweiten Brückenzollrolle vom 11. Februar 1660) - da auf kurfürstlichen Befehl das Hütterhaus weggerissen und dafür eine steinerne Batterie gebaut wird, muß er das Amt mangels Hutmacherwerkstatt aufgeben
[Bearbeiten] Die Hutmacherinnung 1797
"Deputirter: Herr Senator, D. August Wilh. Fuͤssel.
Aeltester: Mstr. Johann Christian Jaͤnnichen.
- Meister sind 18.
- Die Herberge ist in der Wilßdruffer Vorstadt, in
- der Hundsgasse Nr. 890, im Strauße.[2]
[Bearbeiten] Literatur
- Stadtrat Oskar Lehmann: "Zur Geschichte des Augustusbrückenzolls" (1904). Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter, Band 3 (1901 bis 1904), S. 262-272.
[Bearbeiten] Siehe auch:
Liste der Dresdner Elbbrückenzolleinnehmer
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ Max Flemming: "Die Dresdner Innungen von ihrer Entstehung bis zum Ausgang des 17. Jahrhunderts." In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte Dresdens. Zwölftes bis vierzehntes Heft. Dresden 1896, S. 58.
- ↑ Dresden zur zweckmäßigen Kenntniß seiner Häuser und deren Bewohner 1797, S. 511,