Liste der Dresdner Elbbrückenzolleinnehmer

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Als Dresdner Elbbrückenzolleinnehmer sind folgende Personen überliefert:

  1. 1619: der Bürger und Hutmacher Hans Penzell bekleidet das Amt und bewohnt das Hutterhaus auf der Elbbrücke
  2. vor 1651: der Hutmacher Matthes Zschiederich ist Elbbrückenzolleinnehmer, seine Tochter heiratet den späteren Amtsinhaber Christian Eckart
  3. 1651: der "Hütter" (Hutmacher) David Fischer wird in das Amt eingeführt (mit Brückenzollrolle vom 15. Oktober 1651)
  4. 1660: Tod von David Fischer und Einführung des Hutmachers Christian Eckart in das Amt (mit einer zweiten Brückenzollrolle vom 11. Februar 1660) - da auf kurfürstlichen Befehl das Hütterhaus weggerissen und dafür eine steinerne Batterie gebaut wird, muß er das Amt mangels Hutmacherwerkstatt aufgeben
  5. 25. März 1683: der Barettmacher Christian Dietrich wird zum Elbbrückenzolleinnehmer ernannt (ihm wird eine frische Abschrift der zweiten Brückenzollrolle übergeben, die bis dahin mit einer Reihe von handschriftlichen Änderungen versehen war)
  6. 1721: Kaspar Truz wird in das Amt eingeführt - 1728 wird wegen des Brückenneubaus auch das neue Hutterhaus abgerissen, der Rath mietet im Brauerschen Haus (im Volksmund Die Zeit oder Zum Tod) direkt an der Elbbrücke eine Unterstube für den Elbbrückenzolleinnehmer an, bald darauf auch noch eine freigewordene Wohnung im gleichen Hause
  7. 1751: Johann Bechlin wird in das Amt eingeführt
  8. 1760: Johann Christoph Grahl wird in das Amt eingeführt
  9. 1787: nach dem Tod von Grahl wählt der "Rath" zum Brückenzolleinnehmer den Wagenpfennigeinnehmer Karl Friedrich Günther (unter Belassung seines bisherigen Amtes, indem die Brückenzolleinnahme mit der Niederlags- und Wagenpfenniggelder Einnahme zu Neustadt verbunden wird; nur das Elbgetreidemessen, wozu sich Günther infolge eines Bruchs nicht mehr fähig fühlt, wird ihm abgenommen)
  10. 1819: Unregelmäßigkeiten in Günthers Dienstführung bringen den Rath dahin, seine Entlassung zu beschließen; Günther kommt aber dieser Maßregel zuvor, indem er um seine Pensionierung bittet - die dadurch erledigte Stelle des Brückenzolleinnehmers wird vom 1. Mai 1819 ab dem bisherigen zweiten Einnehmer bei der Geleits- und Wagenpfennig-Einnahme, Ernst Heinrich Krippendorf übertragen, und zwar mit denselben Bezügen, welche sein Vorgänger genossen hatte
  11. 1830: während der Septemberunruhen begeben sich acht angesehene Dresdner Kaufleute, an ihrer Spitze die Herren Hesse, Schöne und Sendig, am 16. September zum Brückenamtsverwalter Syndikus Möhnert und verlangen die Entfernung des Einnehmers Krippendorf von seinem Posten - Krippendorf wird, wenn auch unter einstweiliger Belassung seiner Bezüge, seines Postens enthoben - an Krippendorfs Stelle tritt die Interimsverwaltung durch den Geleitseinnehmer Johann Schelcher
  12. 1. Juli 1831: der bisherige Kontrolleur bei der Steuerstube Karl Friedrich Prater tritt das Amt des Brückenzolleinnehmers an und bekleidet es über 30 Jahre lang
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