Brückenzollrolle (1683)

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Die Brückenzollrolle von 1683 ist die dritte der überlieferten Brückenzollrollen für die Elbbrücke in Dresden (nach einer ersten von 1651 und einer zweiten von 1660).

Dem am 25. März 1683 zum Elbbrückenzolleinnehmer ernannten Barettmacher Christian Dietrich wurde eine frische Abschrift der zweiten Brückenzollrolle von 1660 übergeben, die bis dahin mit einer Reihe von handschriftlichen Änderungen versehen war.

Am 21. Mai 1707 wurde diese Brückenzollrolle nach anderthalb Jahren Bearbeitung durch den Rat zu Dresden durch eine neue ersetzt.

[Bearbeiten] Quelle

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. "A. VI. 84b, Bl. 29 flg."
  2. "Neu eingefügt sind gegen die älteste Zollrolle: zu 1 Groschen: Leder, Leinwand, Papier, Schleif- und Leichensteine, Hausrath nach auswärts, Pflaumen, in 8 Pfennigen: „Wagen so hiesiges Bier oder Trincken hinanß führen“, zu 4 Pfennigen: Kraut, Steinkohlen, Schachteln, fremde Bierwagen, Tischler- und Töpferwaaren, Zwiebeln, Meerrettig, Hefen, Schubkarren, Träber, Seifensiederasche, Lohe, Nüsse, zu 3 Pfennigen: Kohlwagen, zu 2 Pfennigen: Pfosten nach auswärts. Erhöht sind die Sätze für Mühlsteine, Hopfen, Eisen, Tuch, Centnergut von einheimischen Fuhrleuten nach auswärts, Heringe von 4 Pfennig auf 1 Groschen, Carnier-(Kärrner-) Wagen für jedes Pferd von 2 auf 6 Pfennig, Stroh von 2 (später 3) auf 4 Pfennig, Kühe, Pferde, Stuten von 1 Heller auf 1 Pfennig, Schöpse und Schafe von ⅓ auf 1 Pfennig. Von zweiter Hand eingefügt sind folgende Sätze: zu 1 Groschen: Glas, Butter, Gips, Wolle oder Garn, Pflocken, Flachs, Speck, Lunten, zu 8 Pfennigen: Schobhüte, Kalk oder Hadern, Senf, Kalb- und Schaffelle, Sauborsten, dürre Fische und Heringe zusammen, zu 6 Pfennigen: Ochsenklauen, zu 4 Pfennigen: Weingefäße, Wagen, die Getreide in die Mühle fahren oder das Mehl zurückbringen, Viktualien, leere Wagen, Wagen mit Leinwand auf die Bleiche, Kammacherspähne, Steinbund, Erlenstangen, Böttcherholz, Schildkröten, Semmeln und Leinsamen, Ziegeln und Dachspähne, Bildhauer- und Drechslerholz, zu 3 Pfennigen: Steinkohlen nach Alten Dresden, zu 2 Pfennigen: Pläner, Thon oder Lehm, Pfosten, Maien, Dünger."
  3. "A. VI. 84b, Bl. 52 ff."
  4. "A. VI. 84 b, Bl. 82."
  5. "Ebenda Bl. 94."
  6. "Ebenda Bl. 97."
  7. "Kohlen von 3 auf 6 Pfennig, Heu und Steinkohlen nach Altdresden von 3 auf 5 Pfennig, Ochsen und Pferde von 1 auf 2 Pfennig. Dürre Fische (bisher 6 Pfennig) und Federn (bisher 8 Pfennig) wurden als Centnergut, also mit 1 Groschen tarifiert."
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