Brückenzollrolle (1707)
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Die Brückenzollrolle von 1707 ist die vierte der überlieferten Brückenzollrollen für die Elbbrücke in Dresden (nach einer ersten von 1651, einer zweiten von 1660 und einer dritten von 1663).
Am 21. Mai 1707 wurde diese Brückenzollrolle nach anderthalb Jahren Überarbeitung der dritten durch den Rat zu Dresden veröffentlicht.
- "Zur Einhebung erhöhter Sätze hätte man, wie den Beteiligten nicht zweifelhaft war, auch nach dem damals geltenden Staats- und Verwaltungsrecht der landesherrlichen Genehmigung bedurft. Wie wir aber gesehen haben, setzten sich einige Brückenamtsverwalter hierüber hinweg. Gewissenhaftere trugen Bedenken, aus eigener Machtvollkommenheit Zollerhöhungen zu verfügen. Die Gelegenheit, die landesherrliche Genehmigung zu einer Zollerhöhung einzuholen, fand sich sehr bald. Die Brücke in der Gestalt, welche sie vor dem durch August den Starken veranlaßten Umbau hatte, besaß weder Fußbahnen noch Geländer, sondern nach den Seiten des Stromes nur Zinnen, die aber so niedrig waren, daß hin und wieder eine Person von der Brücke in die Elbe geschleudert wurde. Aus dem Jahre 1695 beispielsweise melden uns die Akten, daß ein Knecht auf der Brücke mit seinem Schlitten vom Winde so auf die Seite geschleudert wurde, daß ein danebengehendes Weib mit einem Tragkorbe über die Zinnen hinweg geworfen wurde; zum Glück fiel sie auf einen Pfeiler und kam mit leichten Verlegungen davon"[1].
- "Der Rath nahm bald darauf, im Jahre 1704, Veranlassung, in einem an den Kurfürsten gerichteten Schreiben vorstellig zu werden, „wie die Seitenlehnen an hiesiger Elbbrücke ziemlich niedrig, dahero auch iezuweilen davon Leüte hinab ins Waßer stürzen und umbs Leben kommen auch mit muthigen Pferdten darüber ohne Gefahr nicht wohl geritten werden könne“. Er plante deswegen eine Erhöhung der Zinnen in der Weise, daß „auf die in der höhe aufgerichtete Steine, noch halb ellichte steinerne Seülenstücke geleget, und darauf mit eisern Dübeln und Klammern dieselben befestiget würden“. Um aber die auf nur 443 Thaler 8 Groschen veranschlagten Kosten des Baues zu decken, wurde gebeten zu genehmigen, „daß von denen über die Brücke gehenden Wagen, so von uhralten Zeiten her in besagtes Geistl. Ambt (das Brückenamt) 4 ₰ entrichtet, in Zukunft 6 ₰ und von denen so 2 ₰ abgestattet, 4 ₰ zum Brücken Zoll möge abgefordert und eingenommen werden“"[2].
- "Durch Reskript der Landesregierung vom 18. September 1705 wurde die nachgesuchte Erhöhung ohne jeden Vorbehalt bewilligt und der Rath machte sich an die Ausarbeitung einer neuen, diesmal alphabetisch geordneten Zollrolle, welche nicht weniger als 129 Sätze enthielt"[3]
- "Man begnügte sich aber nicht damit, die Sätze von 4 auf 6 Pfennig, von 2 auf 4 Pfennig zu erhöhen (mit Ausnahme der Düngerwagen, die nur eine Erhöhung von 2 auf 3 Pfennig erfuhren), sondern es wurden auch einige andere Sätze erhöht[4].
- "Die neue Brückenzollrolle trägt das Datum des 21. Mai 1707, die Ausarbeitung hatte also über 1½ Jahr gedauert. Im übrigen gereichte schon die 1707 durchgeführte Erhöhung der Zölle von 2 und 4 Pfennig Manchen zur Beschwerde. Im Jahre 1717 wandte sich der Landschöppe und Richter Lorenz Würthgen in Übigau nebst einigen anderen an die Landesregierung mit dem entschiedenen Verlangen, die beschlossene Erhöhung wieder rückgängig zu machen, indem namentlich auch geltend gemacht wurde, daß die Erhöhung der Seitenlehnen nun stattgefunden und einen verhältnißmäßig nur geringen Aufwand verursacht habe, so daß ein Grund, die Erhöhung weiter bestehen zu lassen, nicht vorliege. Da aber der Rath in der glücklichen Lage war, darauf hinweisen zu können, daß durch das Resfript von 1705 die Zollerhöhung ohne jeden Vorbehalt bewilligt worden sei, so wurde die Beschwerde abgewiesen"[5]
[Bearbeiten] Quelle
- Stadtrat Oskar Lehmann: "Zur Geschichte des Augustusbrückenzolls" (1904). Erschienen in: Dresdner Geschichtsblätter, Band 3 (1901 bis 1904), S. 262-272, hier S. 263f.
[Bearbeiten] Anmerkungen
- ↑ "A. VI. 84 b, Bl. 82."
- ↑ "Ebenda Bl. 94."
- ↑ "Ebenda Bl. 97."
- ↑ "Kohlen von 3 auf 6 Pfennig, Heu und Steinkohlen nach Altdresden von 3 auf 5 Pfennig, Ochsen und Pferde von 1 auf 2 Pfennig. Dürre Fische (bisher 6 Pfennig) und Federn (bisher 8 Pfennig) wurden als Centnergut, also mit 1 Groschen tarifiert."
- ↑ "A. XVIII. 16."