Feuerordnung
Stadtwiki Dresden - Freiraum für Ideen und Wissen über Dresden
[Bearbeiten] Die Feuerordnung von 1642
wurde am 23. August 1662 bestätigt, darin wurde z.B. festgelegt:
- der Hausmann auf dem Kreuzturm sollte ausbrechendes Feuer zuerst durch eine Trompete und dann durch Glockenschläge anzeigen und die Richtung am Tage durch eine Fahne, bei Nacht durch eine Laterne
- bei nächtlichem Feuer sollten alle Bewohner der Eckhäuser Pechkränze anzünden
- Alle Zimmerleute, Maurer, Ziegel- und Schieferdecker, Bader, Schlosser, Büchsenmacher, Schwertfeger, Messer- und Kupferschmiede, Sporer, Feilenhauer, Feuermauerkehrer, Mälzer und Brauer mußten mit ihren Gesellen zum Feuer kommen, Spritzen, Äxte und Feuereimer mitbringen
- Handwerker in den Vorstädten wurden von ihrem Richter an die Festungstore geführt und mussten warten, ob sie eingelassen wurden oder nicht
- die Richter und Schöppen der Born- und Halben-Eulengassen-Gemeinde hatte 12 Personen an die Kaitzbach zu ordnen, die hin- und hergehen sollten und darauf achten, dass das Wasser seinen starken Lauf behielt
- bei starkem Frost mussten diese Gemeinden mit Frauen und Kindern das Wasser aus dem Jüdenteich in die Kaitzbach schöpfen sowie einen Boten an den Mockritzer Teichknecht Hans Palitzsch absenden, damit der Teich gezogen und das Wasser hereingeleitet werde
[Bearbeiten] Quellen
- Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat), S. 488 ff