Frieden von Dresden (1346)
Der Frieden von Dresden wurde am 11. April 1346 zwischen dem wettinischen Markgrafen von Meißen und Landgraf von Thüringen, Friedrich dem Ernsthaften (* 30. November 1310 in Gotha; † 18. November 1349 auf der Wartburg) und dem askanischen Grafen Friedrich I. von Weimar-Orlamünde († 25. Juli 1365) geschlossen.
Friedrich der Ernsthafte war Schwiegersohn des deutschen Kaisers Ludwig IV. (bekannt als Ludwig der Bayer; * 1282 oder 1286 in München; † 11. Oktober 1347 in Puch bei Fürstenfeldbruck). Nach dem Tod seines Schwiegervaters wurde ihm die deutsche Krone angetragen, aber er misstraute dem Wankelmut seiner Wähler und lehnte dieses Ansinnen zugunsten Karls IV. von Luxemburg (tschechisch Karel IV.; * 14. Mai 1316 in Prag; † 29. November 1378 ebenda) ab.
Friedrich I. von Weimar-Orlamünde war über seine Frau Elisabeth (1264–1332) Schwiegersohn des „Markgrafen von Dresden“ Friedrich Klemme († 1316).
Mit diesem Frieden endete der Thüringer Grafenkrieg (Kampfhandlungen ab 1342). In diesem Vertrag mußte der militärisch unterlegene Friedrich I. von Weimar-Orlamünde sein Stammland den Wettinern als Lehen auftragen und verlor somit seine Reichsunmittelbarkeit und seine politische Selbständigkeit. Nach seinem Tod am 25. Juli 1365 erbte sein Bruder Hermann VI. von Weimar-Orlamünde († 1372) die Grafschaft, der sich aber sofort als Vasall der Lehensherrschaft der Wettiner unterstellte. Damit endete die Grafschaft Weimar als reichsunmittelbare selbständige politische Einheit.
Heinrich VI. war seit 1328 mit Katharina, einer Tochter Ottos II. von Anhalt († 1315/1316) und der Elisabeth von Meißen (1264–1332, Tochter des Markgrafen Albrecht der Entartete) verheiratet. Aus dieser Ehe gingen zwei nicht erbberechtigte Töchter hervor.
Nach dem Tode von Heinrich VI. von Weimar-Orlamünde zogen die Wettiner Weimar als erledigtes Lehen ein und gaben es nicht mehr heraus.
Die Nebenlinien der askanischen Grafen von Weimar-Orlamünde verloren 1467 ihre letzten Gebiete an die Wettiner und starben 1486 endgültig aus. Damit endete die askanische Herrschaft in Weimar-Orlamünde, die seit 1112 bestanden hatte (seit Siegfried I. von Weimar-Orlamünde, Sohn von Graf Adalbert II. von Ballenstedt, Bruder des sächsischen Herzogs Otto der Reiche von Ballenstedt und Onkel Albrechts I. des Bären von Brandenburg).
Weimar wurde Teil des wettinischen Gesamtbesitzes und eine bedeutende Residenz der ernestinischen Wettiner (Sachsen-Weimar und Sachsen-Weimar-Eisenach).
Im Jahr 1423 riß der Wettiner Friedrich der Streitbare auch den sächsischen Kurkreis, das Gebiet des früheren Herzogtums Sachsen-Wittenberg, unter Umgehung askanischer Erbansprüche an sich und bemächtigte sich damit auch noch der Kurwürde von Sachsen und des Reichshofmarschallamtes. Die Wettiner übertrugen den Namen des Kurfürstentum Sachsen auch auf ihre meißnischen und thüringischen Besitzungen, obwohl die Kurwürde nur an die Kurlande in Sachsen-Wittenberg geknüpft war.
- Siehe auch: Frieden von Dresden (1745)