Johann Friedrich der Großmütige
Johann Friedrich I. (* 30. Juni 1503 in Torgau; † 3. März 1554 in Weimar), der Großmütige, war von 1532 bis 1547 Kurfürst und Herzog von Sachsen und nach dem Verlust der Kurwürde an die albertinische Linie im Jahre 1547 Herzog des ernestinischen Landesteils.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Der älteste Sohn von Johann des Beständigen wurde ab 1513 Alexius Chrosner erzogen, regierte nach seines Vaters Tode (1532) zugleich für seinen unmündigen Bruder, Johann Ernst, dem er 1542 die Pflege Coburg abtrat und eine Rente von 14.000 Gulden aussetzte. Schwerfällig durch seine Korpulenz und der Jagd und dem Trunk ergeben, so war er doch zugleich der entschiedenste Anhänger der reinen lutherischen Lehre und auf Konsolidierung der sächsischen Landeskirche bedacht. Voll reichsfürstlicher Ergebenheit gegen den Kaiser suchte er einem Bruch mit diesem auszuweichen, vermittelte 1534 den Frieden zu Kadan zwischen Philipp von Hessen und Ferdinand und erhielt 1535 in Wien die Belehnung mit der Kur. Gewaltsam verdrängte er den rechtmäßig zum Bischof von Naumburg gewählten Katholiken Jul. p. Pflugk und ersetzte ihn durch den Protestanten Nik. v. Amsdorf, verfeindete sich, indem er mit ähnlicher Eigenmächtigkeit im Stift Wurzen eingriff, mit seinem ohnehin gegen ihn gereizten Vetter Moritz von Sachsen so, dass es ohne das Eingreifen Philipps von Hessen zum offenen Kampfe zwischen beiden gekommen wäre (1542). Im selben Jahr vertrieb er als Haupt des Schmalkaldischen Bundes gemeinsam mit Landgraf Philipp von Hessen den Herzog Heinrich von Braunschweig, einen leidenschaftlichen Gegner der Reformation, aus seinem Lande.
Den rechten Zeitpunkt, um dem Kaiser, der sich zur gewaltsamen Unterwerfung der Protestanten anschickte, entgegenzutreten, versäumend, verfiel er zugleich mit Philipp von Hessen am 20. September 1546 der Acht. Beide Fürsten führten das schmalkaldische Bundesheer an die Donau, ließen aber den Vorsprung ihrer Rüstungen vor denen des Kaisers ungenutzt, bis der Einfall des Herzogs Moritz von Sachsen in das ernestinische Sachsen den Kurfürsten heimrief. Mit großer Energie eroberte er sein Land wieder, bemächtigte sich selbst des größten Teils des albertinischen Sachsens, verlor aber durch die vergebliche Belagerung Leipzigs Zeit, sodass der Kaiser herbeikommen konnte. Am 24. April 1547 verlor er bei Mühlberg trotz persönlicher Tapferkeit Sieg und Freiheit. Um die schnellere Übergabe des noch standhaltenden Wittenberg zu erzwingen, ließ Karl V. das Todesurteil über den Gefangenen sprechen. Johann Friedrich ertrug das Urteil mit großer Fassung und verzichtete mit Gleichmut in der Wittenberger Kapitulation vom 19. Mai auf Land und Kur zu Moritz' Gunsten. Seine Standhaftigkeit gegen das Begehren des Kaisers nach einer Annahme des Augsburger Interims brachte ihm den Beinamen des Großmütigen ein. Erst infolge von Moritz' Erhebung gegen den Kaiser (1552) zu Innsbruck befreit, kehrte er in das seinen Söhnen überwiesene thüringische Besitztum zurück. Nach dem Tode seines Bruders Johann Ernst fiel auch die Pflege Coburg an ihn zurück.
In dem am 24. Februar 1554, kurz vor seinem Tod, mit Kurfürst August geschlossenen Naumburger Vertrag erhielt Johann Friedrich den Titel »geborner Kurfürst« und die Ämter Altenburg, Eisenberg, Sachsenburg und Herbisleben nebst einer Entschädigungssumme von 100.000 Gulden. Er war der letzte Ernestiner, der die Kurwürde getragen hat.