Restaurierungskommission

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30. April 1762: erste Maßnahme zum sächsischen Rétablissement ist die Berufung der Restaurierungskommission (auch: Restaurationskommission) durch König August III. und Premierminister Graf Heinrich von Brühl

Mitglieder der Kommission waren unter anderem:

Die Restaurationskommission war vom 30. April 1762 bis zum 5. August 1763 tätig. Sie fertigte insgesamt 34 Gutachten, zu denen noch verschiedene Denkschriften Fritschs traten.

Am 19. November 1763 erstattete die Restaurationskommission ihren Abschlussbericht und empfahl einen Generalplan für die gesamte Außen-, Innen- und Wirtschaftspolitik Sachsens.

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