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[Bearbeiten] Ereignisse
- die Stadt Dresden führt beim Kurfürsten Klage, dass der kurfürstliche Förster und Brückenmeister Hans Kartagk in Dresden "in dem Hause, das man die alte Vogtei und itzund die Försterei nennt"., zum Nachteil der Stadt fremde Getränke ausgeschenkt habe, worauf der Kurfürst entschied (Meißen, Montag nach dem hl. Dreikönigstag), dass Herr Kartagk und nach ihm alle Förster in Dresden nicht Wein, Met und Bier von fremden Orten, sondern Bier, das man in der Stadt selbst braute, ausschenken und solches auch nicht selbst brauen, sondern von der Stadt kaufen sollte; ebenso sollten auch Priester und andere Inhaber freier Höfe kein fremdes Bier nach Dresden führen und daselbst schenken lassen, sondern Bürgermeister und Ratleute sollten allein das recht haben, fremde Biere zu führen und in ihren Stadtkellern ausschenken zu lassen. Diese Urkunde zeigt auch, dass der Posten des Brückenmeisters nicht mehr von einem Ratsmitglied, sondern von einem kurfürstlichen Beamten besetzt wurde [1]
- Hans Kartagk in seiner Stellung als Brückenmeister beurkundet (mit seinem Privatsiegel, obwohl das Brückenamt seit 1400 ein eigenes Siegel hatte) eine Schenkung für das vor der Stadt gelegene Spital "mit den armen Leuten, die man die Siechen nennt", bestehend aus einem Weinberg in Kötzschenbroda, "zinspflichtig mit einem Pfunde Wachses" und vom Brückenmeister "von Amts wegen" zu Lehn rührend, welche der reiche Dresdner Bürger Franz Bebrach oder Bibrach zunächst an seine Ehefrau und auf deren Todesfall an genanntes Spital abtrat, zu welchem Zweck die Eheleute vor dem Brückengericht und dessen "gehegter Dingbank" erschienen, das mit 7 "Schepfen" aus den Dörfern Lockwitz, Prohlis, Gittersee und Pannewitz besetzt war (den sog. "Brückendörfern") [1]
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ a b Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat)