Brückenzoll
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Der Brückenzoll auf der Elbbrücke oder vielmehr der dritte Teil desselben, der einst den Burggrafen von Dohna zustand, spielt eine wichtige Rolle im Streit der Historiker und Archäologen über die Gründungsgeschichte Dresdens.
- 1577: Der Burggraf Kaspar von Dohna auf Straupitz verpfändet seinen Brückenzoll dem Rat zu Dresden (1)
- 1. September 1599: Karl Magnus von Schellendorf verkauft die Zollgerechtigkeit auf der Dresdner Elbbrücke, die sein Vater, Obrist Christoph von Schellendorf, vom Burggrafen Kaspar von Dohna erworben hatte, für 6.000 Gulden an Kaiser Rudolf I. Das war ein schlechtes Geschäft für den Kaiser, denn 1. betrugen die jährlichen Einnahmen aus dem Brückenzoll nur 30 Gulden und 2. hatte Kaspar von Dohna den Zoll bereits 1577 an den Rat zu Dresden verpfändet. (1)
- 1603 und 1604 mahnt Kaiser Rudolf den ausbleibenden Brückenzoll an (1)
- 1612: Kaiser Mathias verwendet sich für Abraham von Dohna, dem Kurfürst Johann Georg I. zur Einhebung des dritten Teiles vom Brückenzoll zu Dresden einen Söldner "in und außerhalb der Stadt daselbst" zu halten vergönnen sollte. Am 18. Dezember erklärte der Rat zu Dresden in einem Gutachten an den Kurfürsten, dass Friedrich von Dresden 1311 den Verkauf von Zinsen auf die Elbbrücke genehmigt habe, dass im Vertrag von Eger 1459 der Zoll zu Dresden den sächsischen Fürsten verliehen worden sei. Wenn auch den Herren von Dohna früher ein Anteil am Brückenzoll zugestanden haben möge, so sei das doch 1560 erledigt gewesen, als der letzte Inhaber dieses Anteil aus dem Hause Dohna ohne Leibeserben verstorben sei! (1)
- 4. November 1617: Kaiser Mathias verwendet sich für den kaiserlichen Rat, Kämmerer und Landvogt des Markgrafentums Oberlausitz Carl Annibal Burggraf von Dohnau (Dohna), Freiherrn auf Wartenberg und Brälin, Sohn des Abraham von Dohna. Es wird der Verhandlungen im Jahr 1612 gedacht und dieselbe Vergünstigung - Haltung eines Söldners in Dresden zum Einziehen des Brückenzolls wie damals gefordert, weil Dohnau seinen Rechtsanspruch anderer Erbstreitigkeiten halber nur habe schlummern lassen. Herzog Georg (?) forderte den Burggrafen auf, dass er "genugsamen" Bericht erstatten möchte, wie seine Vorfahren "zu berührtem dritten Theile des Brückenzolls gekommen, von wem sie solches jus und concession erlanget", ob sie und er bisher in beständigem Besitze desselben gewesen und durch wen sie den Zoll hätten einnehmen lassen." Da ein solcher Nachweis nicht erfolgte, erlosch der Anspruch und der Brückenzoll blieb seitdem ausschließlich dem Brückenamte. (1)
[Bearbeiten] Quellen
- (1) Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat)