Denkmalschutzgebiet
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Laut Sächsischem Denkmalschutzgesetz[1] dürfen Gemeinden u.a. ganze Ortsteile und Gebäudegruppen durch Satzung unter Schutz (Denkmalschutzgebiet) stellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse besteht. In Dresden gibt es acht Denkmalschutzgebiete:
- Blasewitz und nordöstliches Striesen, seit 28. März 1997
- Elbhänge, rechtselbisch vom Waldschlösschen bis und inklusive Pillnitz, seit 28. März 1997
- Weißer Hirsch – Oberloschwitz, seit 28. März 1997
- Historischer Dorfkern Laubegast, seit 28. Januar 2000
- Plauen, seit 21. Januar 2000
- Löbtau, seit 21. Januar 2000
- Preußisches Viertel, seit 21. Januar 2000
- Siedlung Briesnitz, seit 21. Januar 2000
Dabei liegen die Gebiete 1 bis 3 direkt nebeneinander und bilden somit wiederum ein geschlossenes Gebiet. Im Themenstadtplan lassen sich die genauen Grenzen der Denkmalschutzgebiete ermitteln. Darüber hinaus sind viele Kulturdenkmäler zu Sachgesamtheiten zusammengefasst, wie z.Bsp. das Universitätsklinikum, die Gartenstadt Hellerau oder die "Großsiedlung Dresden-Trachau".