Friedrich August Germann

Stadtwiki Dresden - Freiraum für Ideen und Wissen über Dresden
Wechseln zu: Navigation, Suche

Friedrich August Germann (* 28. Oktober 1777 in Dresden; † 19. August 1852 in Liebenwerda) war ein deutscher Jurist und Beamter, zuletzt als königlich-preußischer Land- und Stadtgerichtsrat zu Liebenwerda bei Torgau.

[Bearbeiten] Familie

Friedrich August Germann entstammte der sächsischen Familie Germann. Er war das jüngste von 13 Kindern des kursächsischen Amtsschreibers und Rentbeamteten Christoph Germann (* 10. November 1727 in Dresden; † 3. Februar 1795 ebenda) und dessen 1760 geheirateter Ehefrau Christiane Elisabeth Charlotte geb. Hauff (* 11. November 1737 in Mühlberg an der Elbe; † 23. März 1790 in Dresden).[1] Einer seiner älteren Brüder war der Jurist Christian Friedrich Germann (17641819), der seit 1818 in Pirna als königlich-sächsischer Justizamtmann wirkte.[2]

Germann heiratete am 31. Oktober 1801 Wilhelmine geb. Schmid, Tochter des Pfarrers Schmid zu Elster bei Wittenberg. Das Paar hatte sieben Kinder:

Germann hinterließ bei seinem Ableben vier Töchter, zwei Söhne und 23 Enkel.

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Seine Schulbildung erhielt Germann nur von Privatlehrern, zuletzt vom Rektor der Stadtschule zu Großenhain, Gottfried Kühn. 1797 immatrikulierte er sich an der Universität im damals noch sächsischen Wittenberg, wo er Rechtswissenschaften studierte. Er besuchte die juristischen Vorlesungen der seinerzeit bekannten Professoren Wiesand, Hommel, Wernsdorff, Stübel, Pfotenhauer, Vorlesungen zu Philosophie bei Krug und zu Geschichte bei Schröck. 1800 bestand Germann sein Examen und seine Disputation zum Notarius.

Als solcher wurde Germann am 11. Mai 1801 in der kurfürstlich-sächsischen Kanzlei zu Dresden angestellt, wurde aber noch im gleichen Jahr als Akzessist an das Kammergutsgericht nach Elsterwerda versetzt. 1804 wurde er Advokat (Rechtsanwalt) und 1805 auch Stadtschreiber in Liebenwerda. Als solcher veröffentlichte er 1815 u.a. den Verkauf eines Rittergutes im Amtsbezirk Liebenwerda.[5]

Als nach dem Wiener Kongress Sachsen große Teile seines Königreiches an Preußen verlor, u.a. auch Wittenberg und Liebenwerda, wurde Germann als Beamter in den preußischen Staatsdienst übernommen. 1821, bei der Justizorganisation der neuen Provinzen in Preußen wurde Germann als Gerichtsamtmann für den Gutsbezirk Liebenwerda bestellt.[6]

1827 und 1833 wurde Germann wegen seiner Dienstführung öffentlich durch das Oberlandesgericht zu Naumburg belobigt. 1829 erhielt er den Rang und den Titel eines königlich-preußischen Justizrates. 1835 wechselte er mit diesem Titel an das neu errichtete Land- und Stadtgericht zu Liebenwerda. Mit Wirkung vom 1. Oktober 1841 wurde er als Land- und Stadtgerichtsrat unter Zahlung einer Beamtenpension in den Ruhestand verabschiedet.

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Datensatz auf Gedbas
  2. Leipziger Zeitung 1820, Digitalisat auf Google Books, Anzeige vom 11. Januar 1820, S. 152
  3. Datensatz auf Ancestry
  4. Leipziger Zeitung 1824, Digitalisat auf Google Books, Todesanzeige vom 9. November 1824, S. 3008
  5. Leipziger Zeitung 1815, Beilage No. 185, 21. September 1815, Digitalisat auf Google Books, S. 2210
  6. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1821, Digitalisat auf Google Books, S. 146
Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge