Christoph Gottlob Lichtwer

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Christoph Gottlob Lichtwer (* 1675 in Dresden; † 23. Dezember 1736 ebenda) war ein kurfürstlich-sächsischer Inspektor des unter dem sächsischen Kurfürsten August dem Starken geschaffenen Mineralienkabinetts.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Familie

Christoph Gottlob Lichtwer wurde 1675 als ältester Sohn des kurfürstlich-sächsischer Gesandtschafts- und Lehnssekretärs Magnus Lichtwer (16361710) und dessen Ehefrau Sophia Elisabeth (16531686), der Tochter des königlich-sächsischen Münzmeisters von Dresden, Christoph Fischer (16201686) geboren. Er hatte vier Geschwister, unter anderem Magnus Gottfried Lichtwer, d.Ä. (16801721), späterer kurfürstlicher Konsistorialassistent, Stiftsherr, Rat und Scholastikus des Domkapitels in Wurzen sowie kurfürstlich-sächsischer Oberappellationsrat zu Dresden und Sophia Dorothea Lichtwer (16821762), die den kursächsischen Kammer- und Bergrat Michael Nehmitz (16701739) heiratete, der der erste Direktor der Porzellanmanufaktur Meißen war.

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Christoph Gottlob Lichtwer erhielt frühzeitig - gefördert durch seinen Vater - eine gute Schulbildung und eine hervorragende naturwissenschaftliche Ausbildung. Als August der Starke kurze Zeit nach seinem Regierungsantritt im Jahr 1694 eine vollkommene Neuordnung der Kunstkammer veranlasste, wurde Christoph Gottlob, der ab 1702 am Berggemach tätig war und dort den Titel eines Bergsekretärs innehatte, Inspektor des neu geschaffenen Mineralienkabinetts.

Der sächsische Kurfürst und polnische König August setzte große Hoffnungen in Lichtwer und berief ihn 1709 in sein geheimes Team zusammen mit Johann Friedrich Böttger, Dr. Jacob Bartolomäi und Michael Nehmitz zur Herstellung von Gold. Letztlich war dies die Geburtsstunde des Meißner Porzellans. Das Dekret vom 18. Juli 1709 lautete:

"Allerhöchste Verordnung vom 18. Juli 1709, nach welcher dem Berg-Secretario Christoph Gottlob Lichtwer verschiedene chemische Processe zur Ausarbeitung in dem sogenannten Goldhäußgen übertragen, zugleich aber dem Bergrath Nehmitz perpetua commissio in diesem geschäfte allergnädigst ertheilet worden. Nachdem Wir unserem Berg-Secretario Christoph Gottlob Lichtwern jüngsthin das Laboratorium oder das sogenannte Goldhauß in unsere Residenz Dresden durch eine speciale commission übergeben laßen; Und Wir gemeinet seyn, wann gedachtes Laboratorium in etwas wiederum repariert worden, ihm dem Berg-Secretario ein und andere chemische processus zur Ausarbeitung anzuvertrauen, solchergestalt daß Er nach demselben Inhalt und Beschreibung die elaboration treulich und aufrichtig nach seinem besten Wißen und Gewißen verrichte, bei jedem passum, wie Er es der Beschreibung nach in praxi befunden, schriftlich darbey notire, gegen Jedermann es Verschwiegen behalte, auch keine Abschrift davon nehme noch nehmen laße..."[1]

Am 17. März 1733 unterschrieb Lichtwer als Sekretär von Heinrich von Bünau die Verordnung von August dem Starken "Wegen Ausführung derer Edelsteine".[2] Im sächsischen Hof- und Staatskalender von 1735, ein Jahr vor seinem Tod, wird er weiterhin als Inspektor des Mineralienkabinetts aufgeführt. Zuletzt trug er den Titel eines "Berg- und Müntz-Secretarius".

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. J. F. Böttger, Erfinder des sächsischen Porzellans, Biographie aus authentischen Quellen von Carl August Engelhardt, Leipzig, 1837, Verlag von Johann Ambrosius Barth, online-pdf, Seite 287
  2. Codex Augusteus, S. 1364, online-pdf

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Weblinks

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