Kulturdenkmal
In Dresden gibt es etwa 15.000 Kulturdenkmale, davon rund 9.500 Einzeldenkmale, etwa 1.000 archäologische Denkmale sowie acht Denkmalschutzgebiete (Elbhang, Weißer Hirsch/Oberloschwitz, Blasewitz/Striesen-Nordost - alle seit März 1997, Briesnitz, Löbtau, Plauen, Preußisches Viertel, Laubegaster Ufer - alle seit Januar 2000).[1] Dabei sind Kulturdenkmale im Sinne des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes von Menschen geschaffene Sachen, also beispielsweise keine Naturdenkmale wie natürliche Landschaften, Bäume oder Fossilien. Die folgenden Definitionen beziehen sich auf Kulturdenkmale in Sachsen. Da Denkmalschutz Sache der Bundesländer ist, fällt die Definition in anderen Ländern mitunter anders aus. Ein Kulturdenkmal zeichnet sich durch mindestens eine der folgenden Eigenschaften aus, es hat eine
- geschichtliche,
- künstlerische,
- wissenschaftliche,
- städtebauliche oder
- landschaftsgestaltende Bedeutung.
Darüber hinaus muss es im öffentlichen Interesse liegen.
Das Sächsische Denkmalschutzgesetz unterscheidet die Kulturdenkmale weiterhin in
- einzelne Sachen, z.B. den Queckbrunnen oder die meisten Wohnhäuser
- Sachgesamtheit, z.B. die Frauenkirche mit großen Teilen ihres gesamten Inventars
- Teile und Spuren von Sachen, hierzu zählte beispielsweise die Frauenkirche vor ihrem Wiederaufbau
Im §2 Absatz 5 des Denkmalschutzgesetz steht weiterhin
- "Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetztes können insbesondere sein
- a) Bauwerke
- b) Siedlungen oder Ortsteile, Straßen- oder Platzbilder oder Ortsansichten [...],
- c) Werke der Garten- und Landschaftsgestaltung, historische Landschaftsformen wie Dorffluren, Haldenlandschaften
- d) Werke der Produktions- und Verkehrsgeschichte,
- e) Orte und Gegenstände zu wissenschaftlichen Anlagen oder Systemen,
- f) Steinmale,
- g) unbewegliche und bewegliche archäologische Sachzeugen [...],
- h) Werke der bildenden Kunst und des Kunsthandwerks
- f) Sammlungen"
Nach dieser Definition sind demnach Denkmale, wie beispielsweise die Standseilbahn, die früher dem Technischem Denkmal zugeordnet wurden, ebenfalls Kulturdenkmale. Nach dem Gesetz ist somit der Begriff Denkmal in den meisten Fällen gleichbedeutend mit Kulturdenkmal.
Neben den Kulturdenkmalen, die bei Sachgesamtheiten auch größere Gebiete darstellen können, gibt es noch Denkmalschutzgebiete, die jedoch nicht unter dem gesetzlichen Schutz des Denkmalschutzgesetzes stehen, sondern durch eine Satzung die von der jeweiligen Gemeinde erlassen wurde geschützt sind.
Siehe auch: Portal:Kulturdenkmale
[Bearbeiten] Quellen und Weblinks
- http://www.denkmalpflege.sachsen.de/
- Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130)
- http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kulturdenkmale_in_Dresden
- Themenstadtplan
- ↑ Informationen von Bernhard Sterra, Abteilungsleiter Denkmalschutz/-pflege im städt. Amt für Kultur und Denkmalschutz, bei einer Veranstaltung am 20.4.2016 im Kulturrathaus