Wilhelmine Henriette Friederike Richter

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Wilhelmine Henriette Friederike Richter († 4. Juli 1829) war die Ehefrau von Dr. Carl Christian Richter. Sie erbte von ihm Buchhandlungen in Dresden, Bautzen und Görlitz und mit ihnen eine Anwartschaft auf das privilegierte Adresscomptoir sowie die Dresdner Merkwürdigkeiten.

Richters Ehemann hatte seine Option auf das Adresscomptoir an den Grafen Johann Heinrich von Rüdiger verkauft. Bevor der Vertrag rechtmäßig in Kraft treten konnte, starb Richter am 21. Juni 1796, was zu Rechtsstreitigkeiten führte. Rüdiger bestand auf der Rechtmäßigkeit des Anrechtserwerbs. Die Gläubiger von Richter, insbesondere Regiments-Quartiermeister Heyne, bestanden auf dem Verbleib in der Konkursmasse. Zwischenzeitlich traten weitere Interessenten auf den Plan, so Carl Christian Meinhold. Der Prokurist der richterschen Konkursmasse bestätigte die Gültigkeit des Erwerbs durch Rüdiger, dem jedoch von Wilhelmine Henriette Friederike Richter sowie den Alteigentümern widersprochen wurde. Am 5. Dezember 1796 wurden die Gutachten der Landesregierung zur Entscheidung übermittelt. Die Zeit begann zu drängen, denn Ende Dezember trat das bisherige Anrecht auf das Comptoir in Kraft. Das Comptoir wurde der Konkursmasse zugeschlagen.

Die Streitigkeiten um das Comptoir eskalierten auch nach dem Tod von Rüdiger im Jahre 1797 immer weiter, zeitweise traten 132 Gläubiger auf. Die Entscheidung fiel erst am 14. Oktober 1802 durch landesherrlichen Beschluss. Das Comptoir wurde Wilhelmine Henriette Friederike Richter zugeschlagen, die aber zu Abstandszahlungen an Rüdigers Erben verpflichtet wurde.

Die Witwe betrieb das Comptoir nicht selbst, sondern verpachtete es 1803 an Johann Christoph Arnold. Es sollte weitere Jahrzehnte umkämpft bleiben. 1806 verkaufte sie das Comptoir - mit vorfristiger Kündigung der Pacht von Arnold - an Christian August Schulze, der es 1807 an Oberst Hanns August Bissing verkaufte und 1808 zurückkaufte. Da Richter aber ihren Kaufpreis nicht erhalten hatte, stellte sie weiterhin Eigentumsansprüche. 1826 kam das Comptoir gegen Zahlung einer Abfindungssumme an zwischenzeitliche Besitzer und Pächter wieder offiziell in Richters Besitz, mit Beginn des Jahres 1827 trat ein neuer Pachtvertrag mit Major a.D. Friedrich Gottlieb Aster und Johann Christoph Arnold in Kraft. Erst mit dem Verkauf durch Richters Enkelin an Justus Friedrich Güntz im Jahre 1837 trat Ruhe ein.

Richters Testament vom 19. Dezember 1828 war beim Stadtrat deponiert und befindet sich im Stadtarchiv.

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