Dietrich Otto Freiherr von Berlepsch

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Dietrich Otto Freiherr von Berlepsch

Dr. theol. h.c. Dietrich Otto Freiherr von Berlepsch (* 22. September 1823 in Dresden; † 13. Januar 1896 ebenda) war ein deutscher Jurist, ehemaliger Präsident des evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums, Domherr zu Meißen, Mitglied des Sächsischen Landtages und Wirklicher Geheimer Rat.

[Bearbeiten] Familie

Dietrich Otto von Berlepsch entstammte dem alten niedersächsischen Adelsgeschlecht Berlepsch aus dem Leinegau mit dem Stammhaus in Berlevessen, heute Barlissen bei Göttingen. Die ununterbrochene Stammreihe der Familie beginnt mit den Rittern Theodrich († vor 1266) und Conrad von Berlepsch († 1271). Später breitete sich die Familie auch nach Thüringen, Sachsen und Westfalen aus.

Dietrich Otto von Berlepsch wurde am 22. September 1823 in Dresden als zweites Kind und ältester Sohn des Königlich Sächsischen Oberlandforstmeisters August Gottlob Franz Adolph Freiherr von Berlepsch (* 27. November 1790 in Seebach; † 4. Oktober 1867 und dessen Ehefrau Adolfine Auguste Gräfin von der Schulenburg aus dem Hause Lieberose (* 1. Mai 1803; † 9. Januar 1878 in Dresden) geboren. Dietrich Otto hatte noch zwölf Geschwister:

Dietrich Otto von Berlepsch blieb unverheiratet und hatte keine Nachkommen.

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Dietrich Otto von Berlepsch studierte die Rechtswissenschaften an der Universität in Leipzig und begann 1851 als Referendar in der Kreisdirektion Bautzen. Wenig später ging er dann aber zur Verwaltung über und wurde 1858 als Königlich Sächsischer Regierungsrat in die Kreisdirektion zu Leipzig versetzt. . 1874, bei der Errichtung des evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums wurde von Berlepsch als zweiter Konsistorialrat nach Dresden berufen. Bereits 1876 wurde er zum Ersten Konsistorialrat befördert. 1882 wurde Dietrich Otto von Berlepsch der Titel und Rang eines Geheimen Rates verliehen. Wichtige kirchliche Gesetze und Ordnungen sind unter seiner Leitung und persönlichen Mitarbeit zu Stande gekommen, so u.a. die 1881 erlassene Trauordnung, durch welche zum ersten Mal das kirchliche Eherecht einer vollständigen gesetzlichen Regelung unterzogen worden war.

Am 1. Oktober 1883 wurde von Berlepsch nach dem Tod seines Amtsvorgängers Bernhard von Uhde (1817–1883) als Präsident an die Spitze des Konsistoriums gewählt und vertrat als solcher das Kirchenregiment bei den Landessynoden der Jahre 1886 und 1891. Nach Schluss der letzteren Synode wurde er zum Wirklichen Geheimen Rat befördert und ehrenhalber zum Doktor der Theologie ernannt.

Als sich Dietrich Otto von Berlepsch am 1. Oktober 1892 in den Ruhestand zurückzog, wurde er mit dem Großkreuz des Albrechtsordens ausgezeichnet. Aufgrund eines Königlichen Dekrets wurde von Berlepsch auch zum Mitglied der ersten Ständekammer im Sächsischen Landtag berufen. Außerdem wurde er im gleichen Jahr zum Domherrn von Meißen ernannt. Unter von Berlepschs Leitung wurde das neue allgemeine Landesgesangbuch eingeführt und die revidierte Perikopenordnung fertig gestellt. Von Berlepsch hatte mehrere gemeinnützige Ämter und Tätigkeiten in verschiedenen Stiftungen inne. Besondere Verdienste erwarb er sich um den vogtländischen Frauenverein.

Dietrich Otto von Berlepsch wohnte zuletzt in der Pillnitzer Straße 61. Er starb am 15. Januar 1896 nachmittags gegen 14 Uhr im 74. Lebensjahr und wurde nach seinem Tod auf dem Trinitatisfriedhof begraben.

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Weblinks

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