Hochstift Meißen
Das Hochstift Meißen ist die älteste sächsische Institution. Es wurde 968 zusammen mit dem Bistum Meißen gegründet.
Kirchliche Stifte waren seinerzeit Reichsfürstentümer mit einem Bischof als Oberhaupt. Entsprechend des Ranges des Bistums unterschied man die Erzstifte der Erzbistümer und die Hochstifte, denen wiederum Kollegiatstifte wie in Bautzen in ihrem Bistum zugeordnet waren. Allerdings stand die Reichsumittelbarkeit der Stifte häufig infrage. Die Markgrafen von Meißen beanspruchten eine Schutzherrschaft über das hiesige Hochstift, woraus sich wiederholt Konflikte ergaben.
Das Territorium des Hochstifts Meißen umfasste bespielsweise auch das Gebiet von Stolpen bis Bischofswerda. Im Unterschied dazu übte der Bischof in den weiteren Gebieten des Bistums nur die seelsorgerische Verantwortung aus. Die Verwaltung des Hochstifts oblag dem Stiftskapitel. Die Kanoniker (Chorherren) des Kapitels erhielten zum Teil reichhaltige Pfründe.
1581, 42 Jahre nach Einführung der Reformation in Sachsen, wurde das Stift als Bestandteil des Kurfürstentums Sachsen evangelisch. Kurfürst August schloss mit dem Domkapitel einen Vertrag, kraft dessen der Administrator des Stiftes stets aus dem Kurhause Sachsen gewählt werden musste, bis endlich durch einen neuen Vertrag von 1663 unter Kurfürst Johann Georg II. das Stift mit Beibehaltung des Domkapitels dem Kurhause völlig einverleibt wurde.[1]
Dem Sift untersteht heute die Verwaltung des Meißner Doms. Gesetzlich vertreten wird es durch das Domkapitel aus acht ordentlichen Domherren, darunter einem Dompropst, einem Dechant und einem Senior.
[Bearbeiten] Ehemalige Kanoniker und Domherren
[Bearbeiten] Katholisches Hochstift
Anselm | Bernhard von Kamenz | Conrad von Boritz | Withego II. | Johannes Hoffmann | Johannes von Weißenbach | Johannes von Saalhausen | Johannes Cochläus | Johann von Haugwitz
[Bearbeiten] Evangelisches Hochstift
Dietrich Otto Freiherr von Berlepsch | Johann Balthasar Bose | Detlev von Einsiedel | Eduard Gottlob von Nostitz und Jänkendorf