Julius Traugott von Könneritz
Julius Traugott von Könneritz (* 31. Mai 1792 in Merseburg; † 28. Oktober 1866 in Dresden) war der erste Justizminister Sachsens und ein sächsischer Ministerpräsident. Er vertrat eine konservative Grundhaltung, war jedoch auch entscheidend an fortschrittlichen Reformen im Verfassungs- und Justizwesen beteiligt.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Der dritte Sohn einer Gräfin von Hohental und eines kurfürstlichen Landstallmeisters besuchte von 1804 bis 1808 in Schulpforta das Landesgymnasium. Nach dem Jurastudium in Wittenberg und Leipzig arbeitete er am Leipziger Kreisamt, beim Leipziger Obergerichtshof und am Merseburger Kammerkollegium. Eduard von Könneritz war sein jüngerer Bruder.
Ende 1813 bis 1814 folgte er dem Aufruf von Nikolai Grigorjewitsch Repnin-Wolkonski und kämpfte als Freiwilliger in Belgien gegen Napoleon. Ab 1814 arbeitete er als Assessor bei der sächsischen Staatsregierung in Dresden. Könneritz wurde 1818 Amtshauptmann im Leipziger Kreis. 1821 kehrte er nach Dresden an das Appellationsgericht zurück, wo er 1825 zum Hof- und Justizrat befördert wurde. 1828 folgte die Berufung ins Geheime Kabinett, wo er als Vortragender Rat und Stellvertreter von Detlev von Einsiedel wirkte.
1830 wurde Könneritz von König Anton zum Kanzler und 1831 zum Justizminister im Kabinett von Bernhard von Lindenau berufen. Sein Werk war die Trennung der Justiz und Verwaltung in den höheren Instanzen sowie die Teilung der Landesregierung in ein Landesjustizkollegium und eine Landesdirektion. Nach dem ersten konstitutionellen Landtag zeichnete er für mehrere Reformen verantwortlich. In seiner Verantwortung wurden verabschiedet: das Staatsdienergesetz, das Militärstrafgesetzbuch, das Gesetz über Allodifikation der Lehen und das Strafgesetzbuch von 1838.
1844 wurde Könneritz in der Nachfolge von Lindenau zum Vorsitzenden des Gesamtministeriums berufen, was einer Ministerpräsidentschaft entsprach. Als Hauptgegner der von den Ständen geforderten Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens gab er 1846 das Justizministerium ab und schied im März 1848 im Zusammenhang mit der Revolution aus dem Staatsdienst aus. Im Jahre 1851 wurde er an den Staatsgerichtshof berufen. Ab Mai 1855 wirkte er als ordentliches Mitglied im Sächsischen Staatsrat. Könneritz zog sich zunehmend auf sein Rittergut in Lossa bei Wurzen zurück und erforschte die sächsische Geschichte. In Dresden wohnte er zuletzt Lüttichaustraße 24.[1]
Könneritz hatte fünf Töchter, von denen die älteste mit dem Staatsminister von Watzdorf verheiratet war. Die Könneritzstraße ist nach ihm und seiner Familie benannt.
[Bearbeiten] Quellen
- Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404
- Volker Neubert: Julius Traugott Jakob von Könneritz (1792 - 1866), Sächsischer Justizminister von 1831 - 1846
- Hans Jürgen Rieckenberg: Könneritz, Julius Traugott von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 12, Duncker & Humblot, Berlin 1980, S. 364 f.
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Adressbuch der Stadt Dresden, 1862