König Heinrich V.
Heinrich V. (* 8. Januar 1081; † 23. Mai 1125 in Utrecht) aus der Familie der Salier war ab 1098 Mitkönig seines Vaters, König Heinrich IV., ab 1106 römisch-deutscher König und von 1111 bis 1125 römisch-deutscher Kaiser. Mit dem Wormser Konkordat von 1122 fand zwar der lange Investiturstreit zwischen Kaisertum und Papsttum ein Ende, doch die sakrale Aura des Kaisers war erschüttert. Seine ehemals universellen Machtbefugnisse in weltlichen und kirchlichen Angelegenheiten wurden beschnitten, in Italien noch stärker als in Deutschland. Dagegen wuchs der Einfluss von Hochadel und Papst.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Heinrich V. verdankte seine Ernennung zum deutschen König im Jahre 1098 dem Streit des älteren Bruders, Konrad, mit ihrem Vater, Kaiser Heinrich IV. Der war dem von ihm eingesetzten Papst Clemens III. nach Italien zu Hilfe geeilt, doch Konrad trat zur Gegenpartei über und ließ sich 1093 zum König von Italien krönen.
Nachdem ein neuer Papst, Paschalis II., Kaiser Heinrich IV. erneut gebannt hatte, stellte sich Heinrich V. gegen den Vater und wurde darin von der Mehrzahl der deutschen Fürsten unterstützt. Sie sahen ihre Chance gekommen, den Einfluss gegen die königliche Zentralgewalt zu stärken. 1105 zwang er den Vater zum Abdanken. Dabei war es ihm gelungen, einen der wichtigsten Gefolgsleute des Vaters, Wiprecht von Groitzsch, auf seine Seite zu ziehen. Nach seiner Inthronisierung bestrafte Heinrich V. die Anhänger des Vaters, so die Stadt Köln durch eine Geldstrafe und den Herzog von Lothringen durch den Verlust seines Herzogtums. Heinrichs Versuche, die deutsche Lehnshoheit über Böhmen, Ungarn und Polen zu erneuern, schlugen fehl. Wiprecht von Groitzsch stellte sich gegen ihn, als Heinrich V. 1109 Krieg gegen den Herzog von Böhmen führte und in diesem Zusammenhang auch Breslau angriff.[1] Wiprecht sandte seinen Sohn Wiprecht den Jüngeren den Böhmen zu Hilfe. Der fiel aber in Heinrichs Gefangenschaft und konnte erst 1112 gegen Abtretung von Budissin und Nisan, des Schlosses Morungen im Mansfeldischen und Leisnig befreit werden.[2] [3]
Heinrich V. geriet wie sein Vater in Streit mit der Papstkirche um die Investitur von Bischöfen. Paschalis II. hatte das Verbot der Laieninvestitur erneuert, doch Heinrich V. wollte sich daran nicht halten. 1110 zog er mit 30000 Mann nach Italien, ließ sich von den oberitalienischen Städten huldigen und rückte gegen Rom. In Sutri vereinbarte er mit Paschalis, dass die Kirche alle vom Reich empfangenen Güter und fürstlichen Rechte zurückgeben und dafür der Kaiser auf die Investitur verzichten solle. Dieses sogenannte Konkordat von Sutri, das auf eine Trennung von Kirche und Staat hinauslief, war aber unausführbar, und als es nach dem Einzug des Königs in Rom am 12. Februar 1111 in der Peterskirche beschworen werden sollte, erhoben die Kirchenfürsten Widerspruch. Als sich der Papst auch noch weigerte, Heinrich zum Kaiser zu krönen, ließ ihn dieser zusammen mit den meisten Kardinälen gefangen nehmen.
Am 13. April 1111 hatte Heinrich V. sein Ziel erreicht und der Papst krönte ihn zum Kaiser. Kaum aber war Heinrich nach Deutschland zurückgekehrt, erklärte die Lateransynode im März 1112 das Zugeständnis des Papstes im Investiturstreit für ungültig und im September wurde Heinrich V. gebannt. Als auch Wiprecht von Groitzsch offen gegen den Kaiser auftrat, verband sich der jüngere Wiprecht einige Zeit mit dem Kaiser und half sogar, 1113 seinen Vater in Groitzsch zu belagern. Dieser fiel 1114 in die Gewalt des Grafen Hoyer von Mansfeld und wurde von den Reichsständen in Würzburg zum Tode verurteilt. Der Sohn rettete den Vater durch Übergabe von Groitzsch und anderen Besitzungen an den Kaiser. Der stand damals im Krieg gegen die sächsischen Fürsten und wurde nach mehreren Siegen 1115 am Welfesholz an der Wipper geschlagen, sein Feldherr Hoyer von Mansfeld wurde in der Schlacht von Wiprecht dem Jüngeren erschlagen.[4] 1116 zog Heinrich mit einem Heer nach Italien und vertrieb den Papst aus Rom. Schließlich erhoben sich beide Söhne, Wiprecht der Jüngere und Heinrich, gegen den Kaiser und erzwangen des Vaters Freilassung. Auch erhielt jener Nisan zurück.
Nach Paschalis II. Tod im Jahre 1118 wurde dem vom Kaiser eingesetzten Papst Gregor VIII. von der Priesterpartei Gelasius II. entgegengestellt, der den Bann gegen Heinrich erneuerte, ebenso tat es dessen Nachfolger, Papst Calixtus II. Auf dem Reichstag in Würzburg kam es 1121 zum Friedensschluss im Investiturstreit. Der Kompromiss beinhaltete, die geistliche und weltliche Seite in den bischöflichen Ämtern zu unterscheiden. Faktisch war es aber ein Diktat des Hochadels zum Friedensschluss des Kaisers mit dem Papst. Auf dem mit einer Synode verbundenen Reichstag in Worms am 23. September 1122 wurde der Vertrag geschlossen, wonach die Bischöfe von den Domkapiteln gewählt und vom Papst durch Verleihung von Ring und Stab bestätigt werden, dem Kaiser aber die weltliche Belehnung der Gewählten mittels des Zepters zustehen solle.
1123 belehnte der Kaiser Wiprecht von Groitzsch in der Nachfolge von Heinrich II. mit der Lausitz und doch noch mit der Mark Meißen, die Groitzsch aber nie antreten konnte, weil sie ihm von Konrad dem Großen erfolgreich streitig gemacht wurde. Heinrich V. fand nach seinem Tod im Jahre 1125 in Speyer die letzte Ruhe.
[Bearbeiten] Familie
Heinrich V. war in kinderloser Ehe vermählt mit Mathilde, Tochter des Königs Heinrich I. von England, die später den Grafen von Anjou heiratete und Stammutter der Plantagenets wurde.
[Bearbeiten] Quellen
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste, F. A. Brockhaus, 1823
- ↑ WINKLER, Max und RAUSSENDORF, Hermann: Die Burggrafenstadt Dohna, in: Mitteilungen des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz 1936
- ↑ KOBUCH, Manfred: Die staufischen Tafelgüter im meißnischen Markengebiet, in: Lutz Fenske (Hrsg.): Deutsche Königspfalzen, Bd. 4, Göttingen 1996
- ↑ Theodor Körner: Graf Hoyer von Mansfeld oder Die Schlacht am Wölfesholze