Bernhard August von Lindenau

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Bernhard August von Lindenau

Dr. jur. Bernhard August von Lindenau (* 11. Juni 1779 in Altenburg; † 21. Mai 1854 in Altenburg) war Jurist und Astronom, leitender sächsischer Staatsminister und Ehrenbürger Dresdens.

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Lindenau wurde auf dem Rittersitz Pohlhof seiner Familie in der Stadt Altenburg geboren. Schon als Fünfzehnjähriger bezog er zusammen mit einem älteren Bruder die Universität Leipzig. Lindenau studierte Jura, Kameralwissenschaften und aus Liebhaberei Astronomie. 1797, mit 18 Jahren, kehrte Lindenau als promovierter Jurist nach Altenburg zurück, wo er zunächst als Assessor beim Kammerkollegium arbeitete. In seiner Freizeit widmete er sich der Astronomie.

1801 siedelte Lindenau nach Gotha über. 1804 wurde ihm die Direktion der Sternwarte auf dem Seeberg übertragen; zuerst nur vertretungsweise, 1808 definitiv. Bis 1817 verfasste er eine Vielzahl astronomischer Schriften, beispielsweise schuf er barometrische Tafeln zur leichteren Berechnung der Nivellierungen und Höhenmessungen, astronomische Tafeln zu Venus und Mars und er untersuchte die Bewegung des Merkurs.

1814 begleitete Lindenau Herzog Karl August von Weimar als dessen Generaladjutant, mit dem Rang eines Oberstleutnants, bis vor Paris. Dort wurde er in einem Pistolenduell lebensgefährlich verwundet. Deswegen nahm Lindenau die ihm vom Zaren angebotene Stelle eines Generals im Generalstab der russischen Armee nicht an, wo er für Vermessungsarbeiten zuständig sein sollte.

Von 1817 bis 1826 war Lindenau als hoher Staatsbeamter in altenburgischen und gothaischen Diensten zuständig für die Erarbeitung und Durchführung von Reformen. 1827 wurde er in königlich-sächsische Dienste übernommen.

In Sachsen bekleidete Lindenau während der ersten zwei Jahre die Stelle eines Gesandten beim Bundestag. Ende des Jahres 1829 wurde er in Dresden in den Geheimrat und zugleich zum Direktor des Landesökonomiekollegiums und der Manufaktur- und Kommerziendeputation berufen und er erhielt die Oberaufsicht über die Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen. Von 1830, nach der Entlassung von Detlev von Einsiedel nachdem Unruhen in Sachsen ausgebrochen waren, bis 1843 wirkte Lindenau als sächsischer Kabinettsminister bzw. Vorsitzender des Gesamtministeriums und stand zudem bis 1834 dem Ressort Inneres vor, behielt auch danach die Oberaufsicht über die Kunstakademie. 1834 gehörte Lindenau zu den Gründungsmitgliedern des Gewerbe-Vereins[1] und zum engeren Ausschuss des Vorstands des Sächsischen Altertumsvereins.[2] Er wohnte zu jener Zeit Klostergasse 225.[3]

In Sachsen bestand ein großer Reformbedarf, König Anton der Gütige ernannte Friedrich August zum Mitregenten. Am 4. September 1831 wurde die erste sächsische Verfassung unterzeichnet, an deren Ausarbeitung Lindenau maßgeblichen Anteil gehabt hatte. Sachsen wurde zur konstitutionellen Monarchie. In der Folge entstanden unter Lindenaus Leitung und Federführung von Justizminister Julius Traugott von Könneritz viele fortschrittlichen Gesetze und Verordnungen: eine Städteordnung (1832), ein Gesetz über Ablösung von Diensten und Servituten (1832), ein Freizügigkeitsgesetz (1834), ein Schulgesetz (1835), ein Gesetz über Trennung von Justiz und Verwaltung (1835), ein Brandversicherungsgesetz (1835), die Neuorganisation der Kunstakademie (1836), eine Landgemeindeordnung (1838), ein Kriminalgesetzbuch (1838), ein Gesetz über den Gewerbebetrieb auf dem Lande (1839) und eine Armenordnung (1840). Besondere Verdienste erwarb sich Lindenau um die Hebung des Bauernstandes und um die Gleichberechtigung aller Bürger vor dem Gesetz. Bestrebungen nach mehr Pressefreiheit stand er dagegen skeptisch gegenüber. Lindenau trat 1843 zurück, aus gesundheitlichen Gründen, aber auch weil er zunehmend "zwischen die Fronten" geriet von konservativen Adligen, die seine liberalen Reformen zurückdrehen wollten, und der wachsenden revolutionären Stimmung im Volk. Julius Traugott von Könneritz wurde zum Nachfolger bestimmt.

Lindenau kehrte nach seiner Pensionierung nach Altenburg zurück. Die sächsische Ständeversammlung leitete er bis 1848. Lindenau hinterließ einen großen Teil seines Vermögens gemeinnützigen Stiftungen.

[Bearbeiten] Ehrungen

1843 würdigte Dresden Lindenau mit der Ehrenbürgerschaft. Der Bernhard-von-Lindenau-Platz, die Lindenaustraße, die Bernhardstraße sowie die 49. Grundschule tragen seinen Namen.

[Bearbeiten] Familie

Lindenaus Vater war der königlich-sächsische Appellationsrat Johann August von Lindenau.

[Bearbeiten] Werke

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Chronik des Gewerbevereins zu Dresden. Als Festschrift zur fünfzigjährigen Stiftungsfeier, Hoffmann Dresden, 1884
  2. Mitteilungen des Sächsischen Altertumsvereins, 1835
  3. Dresdner Adress-Kalender 1831

[Bearbeiten] Weblinks

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