Hermann von Brandenstein
Karl Hermann von Brandenstein, auch Carl Herrmann von Brandenstein (* 23. August 1821 in Leipzig; † 17. Juli 1891 in Dresden)[1] war ein königlich-sächsischer Offizier, zuletzt im Rang eines Generalleutnants. Er war sächsischer Bevollmächtigter im Bundesrat des Norddeutschen Bundes und sächsischer Militärbevollmächtigter in Berlin.[2]
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[Bearbeiten] Familie
Karl Hermann von Brandenstein entstammte der thüringisch-sächsischen Adelsfamilie von Brandenstein. Seine Großeltern väterlicherseits waren Carl Heinrich von Brandenstein, kurfürstlich-sächsischer Obrist-Lieutenant und Erbherr auf Klösterlein und Caroline Friederike geb. Thümmel.
Hermann von Brandenstein war der Sohn des königlich-preußischen Offiziers Carl Adolf von Brandenstein (1778–1854) und dessen 1819 geheirateter Ehefrau Frederike Albertine Adelheid geb. von Wietersheim (1789–1857), Tochter des fürstlich-anhaltischen Obristwachtmeisters, herzoglich-Sachsen-Gothaischen Kammerherrn und Herrn auf Mensdorf, August von Wietersheim (1750–1832) und dessen Ehefrau Johanne Friederike Juliane von Nostitz-Drzewiecki aus dem Hause Neu-Pouch (1767–1831). Von Brandensteins Vater war bei seiner Geburt Kompaniechef im Rang eines Capitains im 2. Leichten Infanterie-Bataillon der Garnison Leipzig und hatte zuletzt den Rang eines Oberstleutnants inne.[3] Von Brandensteins Vater erhielt 1812 während der Napoleonischen Kriege mit dem Ritterkreuz des königlich-sächsischen Militär-St.-Heinrichs-Ordens für den Kampf um Podobna den höchsten militärischen Orden des Königreiches Sachsen. Er war außerdem Träger kaiserlich-russischen Wladimir-Ordens 4. Klasse sowie Erbherr auf Klösterlein. Die Großeltern von Brandensteins Mutter waren Carl Gottlob von Krostitz und Friederike Christiane geb. von Linsingen.[4]
Von Brandenstein hatte noch eine Schwester:
- Karoline von Brandenstein († 1848). Sie heiratete Robert von Beust, Herr auf Blankenau.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Hermann von Brandenstein entschied sich nach dem Gymnasium in Leipzig und seinem Studium an der Leipziger Universität für eine militärische Karriere. Er trat am 1. Januar 1845 als Offiziersanwärter im Rang eines Portepeefähnrichs in die Kavallerie der sächsischen Armee, beim 1. leichten Reiterregiment "Prinz Ernst" in Großenhain ein. Noch im gleichen Jahr, am 23. Dezember 1845 erhielt er sein Offizierspatent im ersten Leutnantsdienstgrad mit gleichzeitiger Versetzung in die 3. Eskadron des Garde-Reiter-Regiments in Dresden, wo er bis 1849 seinen Dienst versah.
Von Brandenstein ist erstmals 1847 im Dresdner Adressbuch als Leutnant in der königlichen Reiterkaserne verzeichnet.[5] 1849 wurde er als einer von zwei Vertretern der sächsischen Reiterei in die taktische Abteilung des sächsischen Generalstabs versetzt, der zu dieser Zeit von Generalmajor Eduard Heinrich von Treitschke geleitet wurde. Dort diente von Brandenstein bis 1853. Am 10. November 1850 zum Oberleutnant befördert, wohnte in der Kasernenstraße 8.[6] 1853 wurde von Brandenstein zur Dienstleistung in das sächsische Kriegsministerium kommandiert, wo er ab 1854 bis 1862 zum Adjutanten des damaligen sächsischen Kriegsministers Bernhard von Rabenhorst ernannt wurde. Am 1. Januar 1857 wurde von Brandenstein in dieser Dienststellung zum Rittmeister (anfangs Rittmeister 3. Klasse) befördert. Zu dieser Zeit wohnte er in der Wiesentorstraße 2a,[7] ab 1861 in der Hospitalstraße 7b.[8]
Von Brandenstein wurde am 22. Februar 1863 zum Major befördert und am 1. April 1863 als sächsischer Vertreter und Bevollmächtigter des IX. Armeekorps bei der Bundesmilitärkommission in Frankfurt am Main ernannt. am 1. Januar 1865 erfolgte von Brandensteins Beförderung zum Oberstleutnant, noch im gleichen Jahr, am 29. Oktober 1865 zum Oberst im königlichen Kriegsministerium, weiterhin als Bevollmächtigter er Bundesmilitärkommission in Frankfurt am Main. 1866 wurde von Brandenstein sächsischer Militärbevollmächtigter im Rang eines Militärkommissars in Berlin. Mitte Dezember 1866 stellte Brandenstein in einem Anschreiben zum Entwurf der Bundesverfassung fest, dass eine vollständige Annahme dieser Verfassung die Aufgabe jeder militärischen Selbständigkeit bedeuten würde. In seiner Position als sächsischer Militärbevollmächtigter war von Brandenstein im sächsischen Kriegsministerium angestellt und war auch einer der vier sächsischen Bevollmächtigten im Bundesrat des Norddeutschen Bundes neben dem damaligen Finanz- und Außenminister Richard Freiherr von Friesen, dem Ministerialdirektor im Innenministerium Christian Albert Weinlig und dem damaligen Geheimen Finanzrat und späteren Minister Hans von Thümmel.[9] Brandenstein wohnte in dieser Zeit in der Großen Meißner Straße 6.[10]
Diese Ämter übte von Brandenstein bis April 1870 - inzwischen am 24. Januar 1870 zum Generalmajor im Kriegsministerium befördert - aus, nachdem er nach mehrmaligen Antrag aus gesundheitlichen Gründen am 1. Mai 1870 als Generalmajor z.D. (zur Disposition) in den vorläufigen Ruhestand versetzt wurde. Sein Nachfolger im Amt wurde Bernhard von Holleben-Normann.[11] In der ersten Jahreshälfte 1873 sollte Hermann von Brandenstein als erfahrener Diplomat nochmals die sächsischen Interessen im neu gegründeten Bundesrat vertreten, bevor er endgültig aus dem Militär- und Diplomatendienst ausschied. 1874 wurde von Brandenstein noch zum Generalleutnant z.D. befördert und konnte damit den Ehrentitel "Excellenz" führen. Er wohnte zu dieser Zeit in der Struvestraße 4.[12]
Zuletzt wohnte von Brandenstein in der Blochmannstraße 29. Er starb kurz vor der Vollendung seines 70. Lebensjahres.
[Bearbeiten] Auszeichnungen (Auswahl)
- 1849: Ritterkreuz 1. Klasse des großherzoglich-Sachsen-Weimarischen Ordens des Weißen Falken
- 1858: Kaiserlich-österreichische Eiserne Krone 3. Klasse
- 1866: Komturkreuz 2. Klasse des herzoglich-Sachsen-Ernestinischen Hausordens
- 1866: Königlich-preußischer Kronenorden 2. Klasse
- 1867: Ritterkreuz 1. Klasse des königlich-sächsischen Verdienstordens
- 1870: Komturkreuz 2. Klasse des königlich-sächsischen Verdienstordens
- 1870: Königlich-preußischer Roter-Adler-Orden 2. Klasse
- 1873: Komturkreuz 1. Klasse des königlich-sächsischen Verdienstordens
[Bearbeiten] Quellen
- Ranglisten der Königlich-Sächsischen Armee, 1807 bis 1849, Digitalisierte Bände der SLUB
- Ranglisten der Königlich-Sächsischen Armee, 1850 bis 1898, Digitalisierte Bände der SLUB
- Maik Thiem: Das sächsische Militärwesen im 19. Jahrhundert, Onlinevorschau auf Google Books
- Die sächsische Armee im Deutschen Reich, 1871 bis 1918[13]
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Datensatz auf Ancestry
- ↑ Der sächsische Karl Hermann von Brandenstein ist nicht identisch mit dem preußischen Karl Hermann Bernhard von Brandenstein, der ebenfalls Generalleutnant war und aus der weit verzweigten Adelsfamilie von Brandenstein stammte.
- ↑ Leipziger Adreßkalender 1821, S. 51, SLUB
- ↑ Adolf M. Hildebrandt: Vierteljahrsschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde, herausgegeben vom Verein Herold zu Berlin, Carl Heymanns Verlag Berlin 1880, Digitalisat im Internet Archive, S. 151ff.
- ↑ Adressbuch Dresden 1847, SLUB Dresden, S. 22
- ↑ Adressbuch Dresden 1852, SLUB Dresden, S. 14
- ↑ Adressbuch Dresden 1858, SLUB Dresden, S. 19
- ↑ Adressbuch Dresden 1862, SLUB Dresden, S. 21
- ↑ Die Bevollmächtigten des Bundesrates des Norddeutschen Bundes auf www.juraforum.de
- ↑ Adressbuch Dresden 1867, SLUB Dresden, S. 28
- ↑ Adressbuch Dresden 1871, SLUB Dresden, S. 34
- ↑ Adressbuch Dresden 1875, SLUB Dresden, S. 39
- ↑ Im Kapitel VII der Dissertation wird für den Zeitraum von 1867 bis 1870 statt Hermann allerdings Carl August von Brandenstein angegeben. Hier liegt eine Verwechslung mit dem Königlich Preußischen Generalleutnant Carl August (auch Karl August) von Brandenstein (1792–1863) vor.