Rudolph von Carlowitz

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Wappen der Adelsfamilie von Carlowitz

Rudolph von Carlowitz, zur Unterscheidung anderer Namensträger auch Rudolph IV. von Carlowitz (* um 1560; † 24. Februar 1621 in Dresden) war ein kurfürstlich-sächsischer Offizier, zuletzt als Stadthauptmann und Unterkommandant von Dresden im Rang eines Obersts.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Familie

Rudolph von Carlowitz entstammte der meißnischen Uradelsfamilie von Carlowitz, die erstmals mit Otto von Karlwiz am 23. November 1311 erwähnt wird. Die Familie stand zu dieser Zeit im Lehensverhältnis zu den Burggrafen von Dohna. Er entstammte der im Mannestamme ausgestorbenen Hauptlinie von Borthen der Familie (sogenannte "Kriebsteiner Linie").

Von Carlowitz' Urgroßvater väterlicherseits war Blasius von Carlowitz auf Hermsdorf († 1486), Sohn von Otto II. von Carlowitz auf Pillnitz († 1472). Sein Großvater väterlicherseits war der kursächsische Rat der Herzöge Georg und Moritz von Sachsen, Georg von Carlowitz auf Hermsdorf (14711550). Sein Onkel war der kursächsische Amtshauptmann von Delitzsch, Bitterfeld und Zörbig sowie zuletzt in Torgau und Liebenwerda, Wolf von Carlowitz († 1587).

Rudolph IV. von Carlowitz war der zweitälteste Sohn des Reichserbritters und Besitzers der Herrschaft Rothenhaus, Rudolph III. von Carlowitz († Ende Januar 1581 in Freiberg) und dessen Ehefrau Perpetua geb. Pflugk († Februar 1581 in Freiberg). Sein Vater war anfangs in kursächsischen Hofdiensten, besaß ein Haus in Dresden und erwarb 1570 das Rittergut Kreischa, musste dies aber wieder verkaufen, genauso wie das Rittergut Waldheim. Von Carlowitz' bekannte Geschwister von insgesamt elf Kindern seines Vaters waren:

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Von Carlowitz war vor seinem Wirken in Dresden wie bereits Centurius Pflugk auf Kriegszügen in Ungarn im Langen Türkenkrieg, wo er sich ebenfalls große Verdienste erwarb und im Rang eines Hauptmannes bereits Truppen befehligte.

Am 22. Oktober 1607, nach der Rückkehr in seine Heimat, genau an dem gleichen Tag, an welchem der Obrist Centurius Pflugk seine erneute Bestallung über alle sächsischen Festungen und Besatzungen erhielt, wurde von Carlowitz vom sächsischen Kurfürsten Christian II. zum Stadthauptmann von Dresden ernannt, zu dieser Zeit noch im Rang eines Hauptmannes. Während seine zwei Vorgänger, Centurius Pflugk und Ulrich Prinz von Schleswig-Holstein die Befehle des Kurfürsten direkt erhielten, sah sich von Carlowitz angewiesen, in wichtigen Angelegenheiten bei Centurius Plugk um Rat und Zustimmung zu bitten.

In seiner Bestallung heißt es:

* ... Im Übrigen hat der Stadthauptmann, seiner Instruktion zufolge, im gewöhnlichen Laufe der Dinge, die ihm vertraute Festung in guter treuer Aufacht zu halten, die Wachen sowohl in der Festung als in der Stadt und in den Thoren durch die ihm untergebenen Soldaten fleissig zu bestellen, die Schlüssel zu den Thoren selbst zu sich zu nehmen, die Thore zu rechten gewöhnlichen Zeiten, wenn man sich noch besehen könne, durch den ihm zugeordneten Wachtmeister schliessen und morgens dergestalt wieder öffnen zu lassen, damit die Einwohner und fremden durchreisenden Leute vorsätzlicher Wweise nich verzogen werden möchten, übrigens nich öfters beim Zu- und Aufschliessen der Thore persönlich gegenwärtig zu sein.

* Bei nächtlicher Weile hatte er die Festung ohne besonderen kurfürstlichen Befehl, niemand, we der auch sei, zu öffnen.

* Ferner lag dem Festungshauptmann ob Sorge dafür zu tragen, dass in den Thoren und anden Schlägen die hierzu verordneten Schreiber einen jeden, zu Ross, zu Wagen oder zu Fuss, mit Fleiss befragten, wie sein Name heisse, woher er komme und wo er einkehren werde, des Abends oder selbst Kenntnis von dem Verzeichnis zu nehmen. * In der Nacht waren am Stalle und am Rathhause Schildwachen zu stellen.

* Dem Zeugmeister, dem das Zeughaus und die Artillerie in Befehlich gegeben, sollte der Stadthauptmann darin keinen Einhalt thun, sondern wenn Geschütze auf die Festung zu rücken sich nöthig mache, mit demselben sich einmüthig vergleichen, damit unter ihnen, als einer Herrschaft Diener, gut Einverständnis stattfinde.

Von Carlowitz erhielt 1610 für seine Dienststellung als Oberster der Festungsgarde jährlich 1.000 Gulden, während seine Leutnante, Fähnriche und Wachtmeister zwischen 192 und 240 Gulden bekamen, gemeine Soldaten und Knechte zwischen 75 und 96 Gulden. der kursächsische Etat für die gesamte Festungsgarde betrug in jenem Jahr knapp 9.500 Gulden. Von Carlowitz blieb Stadthauptmann auch nach dem Tod von Centurius Pflugk, ab diesem Zeitpunkt in unabhängiger Stellung als Unterkommandant von Dresden, da der sächsische Kurfürst nach dessen Tod den Posten des Oberbefehlshabers aller sächsischen Festungen nicht sofort wieder besetzte.

Rudolph von Carlowitz starb unvermählt und ohne Nachkommen. Nach seinem Tod ernannte der sächsische Kurfürst Johann Georg I. den Obristen Karl von Krahe zum neuen Stadthauptmann zu Dresden und zugleich zum Oberbefehlshaber der Besatzungen in sämtlichen Festungen.[1]

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Dr. Hubert Ermisch (Hrsg:): Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Altertumskunde, Band 7, Dresden 1886, Digitalisat auf Google Books, S. 244ff.

[Bearbeiten] Weblinks

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