Caspar von Schönberg (Präsident)

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Caspar von Schönberg aus dem Hause Reinsberg (* 1526 in Wilsdruff; † 21. Januar 1586 in Dresden) war ein sächsischer Jurist und Theologe, zuletzt als Präsident des Appellationsgerichts und des Oberkonsistorialgerichts des Kurfürstentums Sachsen.

[Bearbeiten] Familie

Caspar von Schönberg entstammte der aus dem thüringisch-sächsischen Uradel stammenden Familie von Schönberg. Erstmals erwähnt mit Hugo de Schonenberc im Jahre 1166 beginnt die ununterbrochene Stammreihe 1282 mit Sifridus de Schonenberc in der Mark Meißen. Sein Urgroßvater war Nickel III. von Schönberg auf Reinsberg und Sachsenburg († 1475), sein Großvater war Hans von Schönberg auf Reinsberg († 1511).

Caspar von Schönberg war der älteste Sohn des fürstlich-sächsischen Rates auf Reinsberg und Hauptmanns zu Meißen Caspar von Schönberg (* 1504 in Reinsberg; † 19. September 1562 ebenda) und dessen Ehefrau Agnes geb. von Haugwitz (* um 1508). Von Schönberg hatte noch folgende Brüder:

Caspar von Schönberg heiratete 1572 in Zeschplin Catharina geb. von Ende (* 1550 in Zeitz; † 24. Oktober 1630 in Potschappel), Tochter des Heinrich Pilgram von Ende. Das Paar hatte folgende Kinder:

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Von Schönberg erhielt seine höhere Schulbildung an der damals neu gegründeten Landes- und Fürstenschule St. Afra, in die er im Gründungsjahr am 21. Oktober 1543 eintrat. Von Schönberg war einer der 23 adeligen Schüler, die der damals noch sächsische Kurfürst Johann Friedrich aus der ernestinischen Linie der Wettiner am 16. April 1547 während des Schmalkaldischen Krieges auf Anraten seines thüringischen Oberjägermeisters Georg von Goldacker von der Fürstenschule entführen ließ. Die Schüler wurden mit einem Boot auf der Elbe nach Wittenberg, dem damaligen Herrschaftssitz gebracht. Nachdem jedoch der Kurfürst selbst am 24. Mai 1547 festgesetzt werden konnte und kaiserlicher Gefangener wurde, erhielten die Adeligen ihre Freiheit gegen die des Kurfürsten wieder zurück. In der Folge des Schmalkladischen Krieges ging die Kurwürde an die albertinische Linie der Wettiner, d.h. an Johann Friedrichs Vetter Moritz von Sachsen über. Sein Reifezeugnis erhielt von Schönberg mit dem Abgang von der Meißner Fürstenschule zu Ostern 1549.

Danach studierte von Schönberg zuerst an den Universitäten in Wittenberg und Leipzig und ging 1558 zur Fortsetzung des Studiums an die Universität im norditalienischen Padua. 1559 wechselte er von dort an die Universität nach Bologna. Bereits im gleichen Jahr erfolgte seine Anstellung als Rat außerhalb des sächsischen Hofes. Von 1562 bis 1567 war von Schönberg kursächsischer Assessor für das kaiserliche Reichskammergericht in Speyer. Als solcher begleitete er 1562 den sächsischen Kurfürsten zum Wahltag des Königs Maximilian nach Frankfurt am Main.[2]

1567 erhielt er von Kurfürst August den Rang und den Titel eines kurfürstlich-sächsischen Appellationsrates, wurde später erster Präsident des sächsischen Appellationsgerichts in Dresden und kurz vor seinem Tod auch Präsident des Oberkonsistoriums zu Dresden. Von Schönberg wurde in seiner Geburtsstadt Wilsdruff beigesetzt.

[Bearbeiten] Quellen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. August Hermann Kreyssig: Afraner-Album, Verzeichnis sämtlicher Schüler der Königlichen Landesschule zu Meissen von 1543 bis 1875, 8422 an der Zahl, Meissen 1876, Digitalisat der SLUB, S. 19
  2. Geschichte des Geschlechtes von Schönberg meissnischen Stammes, 1. Band, Leipzig 1878, Digitalisat im Internet Archive, S. 200ff.
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