Christoph Carl Stübel

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Dr. jur. Christoph Carl Stübel, auch Christoph Karl Stübel (* 3. August 1764 in Pausitz; † 5. Oktober 1828 in Dresden) war ein sächsischer Rechtswissenschaftler, Strafrechtler und Kriminalist sowie Königlich Sächsischer Hof- und Justizrat.

[Bearbeiten] Familie

Christoph Carl Stübel entstammte der alten, traditionsreichen sächsischen Gelehrten- und Juristenfamilie Stübel. Die Geschichte der Dresdner Familie Stübel lässt sich bis in das 17. Jahrhundert zurück verfolgen.

Christoph Carl Stübel wurde am 3. August 1764 als Sohn des Pausitzer Pfarrers Gottfried Immanuel Stübel (~ 10. August 1727 in Eilenburg; † 1786 in Pausitz bei Wurzen)[1] und dessen Ehefrau Christiane Erdmuthe Tittmann (* 1735). Der evangelisch-lutherische Pfarrer Christian Adolph Stübel (1766 in Pausitz; † 1854), evangelisch-lutherischer Pfarrer.[2] war ein Bruder von Christoph Carl.

Christoph Carl Stübel heiratete seine Cousine Johanne Caroline Tittmann (* 17. November 1771 in Langensalza; † 21. November 1853 in Dresden),[3] Tochter des Königlich Sächsischen Oberkonsistorialrates Carl Christian Tittmann (17441820) und dessen Ehefrau Caroline Schleussner (* 1749 in Leipzig, † 1824 in Dresden). Christoph Carls Ehefrau wohnte nach dem Tod ihres Mannes in der Pirnaischen Gasse 689a.[4]

Aus der Ehe sind vier Söhne und zwei Töchter bekannt[5]. Von den Kindern kennt man:

[Bearbeiten] Leben und Wirken

Christoph Carl Stübel erhielt, seine erste Bildung an der Stadtschule Wurzen. Nach einem Wechsel an das Gymnasium in Torgau, studierte er von 1785 bis 1788 Rechtswissenschaften an der Universität Wittenberg. Bereits 1789 habilitierte er sich in Wittenberg als Privatdozent in der dortigen juristischen Fakultät, wurde 1791 Doktor der Rechte und 1795 ordentlicher Professor der Rechte. Seine wissenschaftlichen Arbeiten verfasste er hauptsächlich auf dem Gebiet des Kriminalrechts. Stübel war bereits zu seinen Lehrzeiten in Wittenberg zum Hof- und Hofgerichtsrat des dortigen Schöppenstuhls ernannt worden.[6]

Als die Universität Wittenberg aufgrund der 1815 erfolgten Landesteilung aufgehoben wurde, fasste er den Entschluss, als Rechtslehrer nach Leipzig zu gehen. Noch ehe Stübel jedoch nach Leipzig übersiedelte, erhielt er von der königlichen Regierung aus Dresden den Auftrag, zusammen mit den beiden Hof- und Jusitzräten Eisenstuck und Karl August Tittmann (17751834)[7] - letzterer war sein Schwager - den Entwurf zu einem Strafgesetzbuch für das Königreich Sachsen auszuarbeiten.

Gleichzeitig wurde er mit der Aufgabe betraut, den Söhnen des Prinzen Maximilian von Sachsen, zuerst den Prinzen Friedrich August und Clemens, später auch dem Prinzen Johann, Vorlesungen über Rechtswissenschaften zu halten. Prinz Johann wurde später selbst ein angesehener Jurist. Über diese Lehrtätigkeit, wozu er eigens vom König zum Hof- und Justizrat ernannt wurde, berichtete Stübel in einem Brief vom 20. August 1819 an seinen Freund, den Theologen und Professor sowie späteren Berliner Oberkonsistorialrat Karl Immanuel Nitzsch.

Aufgrund seiner Tätigkeit am königlichen Hof zu Dresden sowie durch seine gesetzgeberischen Entwürfe kam mit Christoph Carl Stübel auch dieser Familienzweig wieder nach Dresden. 1817 wurde Stübel zum Hof- und Justizrat in der königlichen Landesregierung ernannt. Da ihm diese Dienstgeschäfte aber wenig Freude bereiteten, wurde er in der Regierung bereits 1819, zwei Jahre später seinem Posten enthoben. Gleichzeitig wurde er von der Landesregierung angewiesen, die Gesetzgebungsarbeit allein fortzusetzen. 1826 vollendete Stübel den Entwurf des Strafgesetzbuches. Die Fachkritik zu seinem Werk fiel fast durchweg positiv aus. Trotzdem erlangte das Strafgesetzbuch erst nach mehreren Änderungen, an denen sich auch die Prinzen Friedrich August und Johann beteiligten, seine Gültigkeit im Jahr 1838, galt aber danach als mustergültige Gesetzgebung auch im Ausland.

Christoph Carl Stübel starb am 5. Oktober 1828 in Dresden, wo er als Wittenberger Gelehrter allerdings nie ganz heimisch wurde.

[Bearbeiten] Werke (Auswahl)

[Bearbeiten] Quellen

  1. Nach anderen Quellen (Pfarrerbuch Sachsen) starb Gottfried Immanuel Stübel bereits 1778, was allerdings aufgrund der Schrift: "Seiner Hochwürdigen Magnificenz Herrn D. Carl Christian Tittmann Ehrfurchtsvoll Gewidmet", die im September 1789 erschien und deren Co-Autoren seine Söhne Christoph Carl und Christian Adolph waren, nicht schlüssig erscheint. Deshalb wird das Todesjahr aus den Dresdner Geschichtsblättern von 1897 verwendet.
  2. Christian Adolf Stübel auf CERL Thesaurus
  3. vgl. Professorenbuch der Theologischen Fakultät der Universität Wittenberg
  4. Dresdner Adress-Kalender 1831, Seite 268 auf adressbuecher.genealogy.net
  5. vgl. NDB: Bd. 25, S. 623
  6. Staats- und Address-Handbuch der Staaten des Rheinischen Bundes für 1811, Heinrich Schorsch, S. 377, Online-pdf auf Google Books
  7. Das sächsische Strafrecht im 19. Jahrhundert bis zum Reichsstrafgesetzbuch, Judith Weber, Onlinevorschau auf Google Books, S. 18

[Bearbeiten] Weblinks

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