Kurfürst Ernst
Ernst (* 24. März 1441 in Meißen; † 26. August 1486 bei Colditz) war Kurfürst von Sachsen, Landgraf in Thüringen und Markgraf zu Meißen. Während seiner Regentschaft wurde das Land geteilt. Ernst begründete die ernestinische Linie des Hauses Wettin.
[Bearbeiten] Leben und Wirken
Ernst war der älteste Sohn von Friedrich dem Sanftmütigen und Margareta II. Österreich. Zusammen mit seinem Bruder Albrecht dem Beherzten wurde er in der Nacht vom 7. zum 8. Juli 1445 von Kunz von Kaufungen aus dem Schloss Altenburg entführt, weil jener mit dem Kurfürsten im Streit lag. Die Entführer trennten sich, Albrecht wurde als erstes befreit und Kunz von Kaufungen gefangen genommen. Danach ließen die Entführer auch Ernst frei.
Ernst folgte 1464 seinem Vater in der Kurwürde, beherrschte aber die meißnischen und thüringischen Länder mit seinem Bruder Albrecht gemäß des väterlichen Testaments zunächst gemeinschaftlich, doch so, dass er die Regierung zugleich in dessen Namen führte.
Die klug vermittelnde Stellung, welche die beiden Brüder in den zwischen Georg Podiebrad von Böhmen, Mathias Corvinus von Ungarn, dem Kaiser und den brandenburgischen Markgrafen ausgebrochenen Wirren zu behaupten wussten, gab ihnen Gelegenheit, nach verschiedenen Seiten hin die Erweiterung ihrer Macht zu verfolgen. Auch verwandtschaftliche Beziehungen halfen, den Grundbesitz der Brüder weiter auszudehnen. Durch Vollstreckung der von Georg Podiebrad über den Vogt Heinrich II. von Plauen verhängten Acht erwarben beide 1466 Plauen, Oelsnitz und Adorf. Die neuentdeckten Silbervorkommen im Erzgebirge verschafften die Mittel zum Ankauf weiterer Besitzungen, wie 1472 des Fürstentums Sagan in Schlesien und 1474 der Herrschaften Sorau, Beeskow und Storkow. Die Schutzherrschaft über Quedlinburg erwarb Ernst 1479 infolge des seiner Schwester Hedwig, der dortigen Äbtissin, gegen die Stadt und den Bischof von Halberstadt geleisteten Beistands. Die Erhebung von Ernsts zweitem Sohn, Albrecht, auf den erzbischöflichen Stuhl von Mainz 1482 nötigte Erfurt die sächsische Schutzherrschaft auf; der dritte Sohn, Ernst, wurde 1476 Erzbischof von Magdeburg, 1479 auch Koadjutor von Halberstadt und zwang mit des Vaters Hilfe 1478 Halle, 1486 Halberstadt zum Gehorsam.
Seit 1472 ließ Ernst gemeinsam mit Albrecht von Arnold von Westfalen die Albrechtsburg errichten. Vom Papst Sixtus IV. erhielt er 1480 in Rom die Goldene Rose, die er dem Meißner Dom gab. Der Anfall Thüringens nach dem Tod ihres Oheims Wilhelms III. störte die bisherige brüderliche Eintracht. Bei der Landteilung zu Leipzig am 26. August 1485, die Ernst vornahm, bei der Albrecht aber wählen durfte, erhielt Ernst außer dem Kurland Thüringen mit den vogtländischen und fränkischen Besitzungen die Hälfte des Pleißener und Osterlandes etc. und wurde so Stifter der ernestinischen, vorerst kurfürstlichen Linie.
Ernsts Gemahlin Elisabeth, Tochter des Herzogs Albrecht von Bayern (seit 1462), starb 1484. Er hatte von ihr vier Söhne: außer den beiden Geistlichen (Albrecht, Ernst) Friedrich und Johann, seine späteren Nachfolger in der Kurwürde. Von seinen Töchtern war Christine mit König Johann von Dänemark, Margarethe mit Herzog Heinrich von Braunschweig-Lüneburg verheiratet. Ernst starb infolge eines Sturzes vom Pferd 1486 bei Colditz. Seine letzte Ruhe fand er im Meißner Dom.
[Bearbeiten] Ereignisse in und um Dresden
- 1465: Ernst und Albrecht lassen sich in Dresden huldigen.[1]
- 1466: Ernst und Albrecht sichern dem Rat das Recht der selbständigen Verwaltung "des Spitals vor der Stadt bei unserer lieben Frauen Kirche" durch einen vom Rat einzusetzenden Spitalmeister zu.[1]
- 1466: Bürgermeister und Ratsleute zu Dresden haben Ernst und Albrecht auf ihr Erfordern 1.000 rheinische Gulden vorgeschossen - "hinder iren Handwerkern und Gemeinen" und ohne deren Wissen das Stadtsiegel dazu benutzt. Die Herzöge erklären (Meißen, am Donnerstag nach Quasimodogeniti), dass sie den Rat, im Fall er deswegen von Handwerkern und Gemeinen angegangen würde, gnädiglich verteidigen wollten - und wollen in unserer Stadt dresden hinförder einen vollständigen und mächitgen Rat haben".[1]
- 1471: Arnold von Westfalen tritt in den Dienst von Ernst und Albrecht, bald nach seinem Amtsantritt leitet er den Bau des Torhauses am Dresdner Schloss.[1]
- 1472: feierliche Lossprechung Gregor Heimburgs von der Exkommunikation in Dresden, im Beisein von Ernst und Albrecht[1]
- 1472: Ernst und Albrecht bestätigen die Leineweber-Ordnung.[1][2]
- 1474: Ernst ermahnt von Leipzig aus den Rat zu Dresden, "der Plage halber, die jetzt vorhanden, die Thore hüten zu lassen", bei "Folgung der todten Körper" auf Ordnung zu halten und "sunderliche Sampnung der Lute zu vermeyden, uff das eins von dem andern nicht vergifft werde".[1]
- 1475: Das Schneiderhandwerk zu Altdresden hat sich mit anderen frommen innigen Leuten zu einer Brüderschaft der vierzehn Nothelfer und des heiligen Wolfgangs verbunden, einen Altar in der Pfarrkirche zu Altdresden errichtet, an dem wöchentlich einige Messen gelesen werden sollen und für den die Brüderschaft in Kürze so viel Geld zusammenzubringen hofft, dass sie Zinsen zu einem ewigen Altar kaufen kann. Sie erbitten für diesen Altar die Lehn und das Patronatrecht. Ernst und Albrecht bestätigen die Stiftung.[1]
- 1476: Das Augustinerkloster zu Altdresden erhält von Ernst und Albrecht die Vergünstigung, dass in der "Heide jenseit Altdresden" (linkselbisch?) fließende Zschorwasser (Zschone??) in der Heide zu fassen und "über Furt (über die Elbe???) und Weg" nach ihrem Kloster zu leiten. (Wahrscheinlich war es aber das in der Dresdner Heide hinter dem Fischhaus entspringende Zschorwasser oder Zschorlwasser.) Zugleich ward ihnen gestattet, einen Gang von ihrem Kloster über den Weg "so man durch Altdresden gen Stolpen zu ziehen pflegt" bis in ihren Garten "da itzt yre Badestube steht zu einem Ausgange und einer Heymlichkeit (Toilette) zu bauen".[1]
- 1477: Ernst und Albrecht ziehen ihrer Schwester, der Äbtissin Hedwig von Quedlinburg, zu Hilfe, und führen eine in Dresden gegossene Kanone mit sich, "die Quedlinburgerin" genannt.[1]
- 1481: Ernst und Albrecht der Beherzte bestätigen die Innungsartikel des Schneiderhandwerks zu Altdresden.[1][3]
- 1481: Ernst und Albrecht gestatten dem Balthasar Bernstein, auf den Trümmern der Burg Dohna eine Behausung zu bauen.
- 1482: Ernst und Albrecht erlassen eine Landes- und Polizeiordnung für das Meißner Land (1591 von Gimel Berger neu gedruckt).[1]
- 1484: Ernst und Albrecht verpfänden neben den Untergerichten auch die Obergerichte über Hals und Hand an den Rat zu Dresden, bis auf Widerruf.[1]
[Bearbeiten] Quellen
- Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 63-67.
- Heinrich Theodor Flathe: Artikel „Ernst, Kurfürst von Sachsen“ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 301–302
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b c d e f g h i j k l m Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat)
- ↑ Blaschke, Karlheinz: Wirtschaft und Verfassung, in: Geschichte der Stadt Dresden, Stuttgart 2005, S. 166
- ↑ Stanislaw-Kemenah, Alexandra-Kathrin: Kirche, geistliches Leben und Schulwesen im Spätmittelalter, in: Geschichte der Stadt Dresden, Stuttgart 2005, S. 220