Stadtverordnetenkollegium

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Das Stadtverordnetenkollegium war von 1837 bis 1935 ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung, das ungefähr dem heutigen Stadtrat entspricht. Es ist auf die Allgemeine Städte-Ordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Februar 1832 zurückzuführen, die auf die Reformen von Bernhard August von Lindenau zurückgehen. Die erste Wahl von Wahlmännern in Dresden erfolgte am 15. Januar und 16. Januar 1837.[1]

Es löste die 1830 gewählten 66 Kommunrepräsentanten ab, die wiederum den alten (auf das Mittelalter zurückgehenden) Rat zu Dresden ersetzt hatten.

[Bearbeiten] Vorsteher (seit 1919)

[Bearbeiten] Weblinks

Die deutschsprachige Wikipedia zum Thema "Wahlen zum Stadtverordnetenkollegium 1919–1933"

[Bearbeiten] Literatur

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Ines Werner: Dresden auf dem Weg zur bürgerlichen Kommunalpolitik. In: Dresdner Hefte 26: »Dem Mute aller Sachsen anvertraut« – Landesverfassung und Reformen in Sachsen nach 1831. Dresdner Geschichtsverein 1991, S. 53–57, hier S. 56.
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