Weichbildstein

Stadtwiki Dresden - Freiraum für Ideen und Wissen über Dresden
Wechseln zu: Navigation, Suche
Weichbildstein (Nr. 2) auf der Elbwiese
Weichbildstein vor der Chemnitzer Straße 42
Weichbildstein Nöthnitzer/Ecke Bergstraße
Grenzstein der Gemarkung Rochwitz zu Pappritz

Weichbildsteine markierten in früheren Jahrhunderten die Stadtgrenzen Dresdens. Die Namensgebung erschließt sich aus dem Wort Weichbild, mit dem die inneren oder äußeren Grenzen eines bewohnten Gebietes bezeichnet werden. In historischen Dokumenten werden die Weichbildsteine auch Markstein, Reinstein oder Gränzstein genannt.

Einige der historischen Dresdner Weichbildsteine blieben erhalten:

[Bearbeiten] Weichbildsteine in Dresden

Adresse Stadtteil Jahreszahl(en) Nummer
Käthe-Kollwitz-Ufer auf der Höhe zur Einmündung in die Schubertstraße (Elbwiesen) Johannstadt/Blasewitz nicht vorhanden 2
Königsbrücker Straße vor der Post Altendresden/Neudorf 1550 am Gaswerk Lößnitzstraße, 1993 umgesetzt 13/15 (es wurden nachträglich 2 Steine hinzugefügt) [1]
Hansastraße/Abzweig Großenhainer Straße, vor der Hansasiedlung Leipziger Vorstadt 1550, 1991-93 13
Großer Garten, zwischen Hauptallee und Südallee; hatte angeblich bis 1979 noch einen „kleinen Bruder“, der aber spurlos verschwunden ist[2] Großer Garten 1679 23
Dohnaer Straße 23 (im Grundstück Ecke „Schindergasse“) Strehlen 1543 35
Elsa-Brändström-Straße 16, Ecke „Schindergasse“ Strehlen 1729
Nöthnitzer Straße, Ecke Bergstraße Räcknitz 1679/1729 55
Chemnitzer Straße 42 Südvorstadt 1729 73/75?
Zellescher Weg, gegenüber Ecke Einsteinstraße, unterhalb der Neuen Mensa Südvorstadt ?
Kleinnaundorf-Cunnersdorf Kleinnaundorf-Cunnersdorf 1886 nicht vorhanden
Rochwitz Rochwitz, Pappritz nicht vorhanden nicht vorhanden

[Bearbeiten] Die Setzung der Weichbildsteine

Grenzsteine durften nur im Beisein der betreffenden Grenznachbarn gesetzt werden. Um den genauen Standort des Steines zu dokumentieren und um eventuelle Manipulationen zu beweisen, wurden sogenannte Zeugen angefertigt. Meist waren diese Zeugen Umgebungsskizzen des Weichbildsteines, auf denen angrenzende feste Punkte wie Hügel oder Bäume eingezeichnet waren. Auch unterirdisch wurde die Vermarkung gesichert, zum Beispiel durch das Eingraben von einer bestimmten Anzahl von Kieselsteinen am Fuße des Weichbildsteines. Besondere Bedeutung hatten diese Zeugen auch für Grenzsteine, die nicht behauen waren, oder wenn die Grenzmarkierung nur aus einfachen Feldsteinen bestand und schlecht wiederzuerkennen war. Das Landrecht von Sachsen stellte das Ausgraben oder Versetzen von Grenzsteinen unter Strafe. Wurde jemand beschuldigt, einen Grenzstein versetzt zu haben, war es durch die Zeugen möglich, eine Grenzverletzung zu beweisen oder den Beschuldigten zu entlasten. Laut dem Sachsenspiegel, einem Rechtsbuch aus dem Mittelalter, wurde eine Eigentumsverletzung mit einer Geldstrafe von 30 Schilling geahndet.

[Bearbeiten] Material und Kosten

Das Material, das zur Herstellung der Dresdner Weichbildsteine verwendet wurde, musste witterungsbeständig sein und sich dennoch gut bearbeiten lassen. Außerdem war es notwendig, das Gestein in der näheren Umgebung abbauen zu können, ohne lange und aufwendige Transportwege. Daher bestehen die Weichbildsteine im Dresdner Raum vor allem aus Oberkreidesandstein. Er wurde in der Sächsischen Schweiz abgebaut. Als Beispiel ist hier der Cottaer Sandstein aus der Schmilkaer Sandsteinschicht zu nennen. Die Kosten für den Abbau des Gesteins, die Behauung und das Einsetzen trugen zu gleichen Teilen die Grenznachbarn, wenn sie ihrer Stellung nach ebenbürtig waren. Untertänige mussten die Kosten für die Vermarkung selber tragen. Diese Kosten wurden ihnen in Rechnung gestellt, woraus sich nicht selten ein jahrzehntelanger Rechtsstreit entwickelte.

In der heutigen Zeit werden für Grenzmarkierungen Granit- oder Kunststoffgrenzpunkte verwendet.

[Bearbeiten] Quellen

  1. Die Dresdner Weichbildgrenze
  2. SZ 1. und 15.7.1981

[Bearbeiten] Weblinks

Meine Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Werkzeuge