Jesuiten in Dresden

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Als Jesuiten werden die Mitglieder der römisch-katholischen Ordensgemeinschaft der Societas Jesu (deutsch: Gesellschaft Jesu) bezeichnet. Das Ordenskürzel ist SJ, weswegen die Jesuiten im Deutschen auch Schlaue Jungs genannt werden.

Die Jesuiten dominierten nach der Gegenreformation von Beginn einer römisch-katholischen Struktur im Jahr 1708 an die Apostolische Präfektur der Mission in Dresden und in ganz Sachsen.

Auch die Apostolischen Vikare des 18. Jahrhunderts waren Jesuiten. Von 1773 bis 1814 waren die Jesuiten päpstlich verboten.

Sogar der 1816 geweihte erste sächsische Bischof war ein zumindest ehemaliger Jesuit.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] 1708-1715: Karl Moritz Vota SJ Apostolischer Präfekt

Im Jahre 1708 wird der Beichtvater von August dem Starken, Karl Moritz Vota SJ für fünf Jahre zum "Apostolischen Präfekten" der Mission in Dresden und in ganz Sachsen ernannt.

Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten.[1] Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese.

Ob die Rechte von Karl Moritz Vota (SJ) verlängert wurden, ist ungewiss, er scheint sie jedoch bis zu seinem Tode 1715 ausgeübt zu haben.

In der Folge unterstanden die Katholiken in Sachsen der Jurisdiktion des Apostolischen Vikars der Nordischen Missionen bzw. dem Kölner Apostolischen Nuntius. Über die formale Errichtung eines Apostolischen Vikariates für Sachsen liegen keine Dokumente vor, es kann jedoch von einem solchen ausgegangen werden.

Noch 1708 wird das Klengelsche Opernhaus am Taschenberg zur katholischen Hofkapelle geweiht und aus diesem Anlaß werden auch die Dresdner Kapellknaben neu gegründet:

[Bearbeiten] 26. September 1716: erneute königliche Deklaration zugunsten der Jesuiten als "Patres für die Kapellen und Missionen in Dresden und Leipzig"

Durch den König wurde am 26. September 1716 die Auswahl der Patres für die Kapellen und Missionen in Dresden und Leipzig durch die Ordens-Oberen der Jesuiten hervorgehoben, die "... mit solider Frömmigkeit große Gelehrsamkeit und Klugheit verbinden, wie sie ihr Amt, die Ehre der Gesellschaft und die augenblickliche Lage von Sachsen fordern".[2]

[Bearbeiten] 1743-1749: Ludwig Ligeritz SJ Apostolischer Vikar

1743 wird Ludwig Ligeritz SJ (auch Liegeritz) Apostolischer Vikar. Ein Apostolisches Vikariat ist nach römisch-katholischem Kirchenrecht (CIC 1983) ein bestimmter Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft, der aufgrund besonderer Umstände noch nicht als Diözese errichtet worden ist. Die Vorstufe ist die Apostolische Präfektur, die in Dresden bereits 1708 für ganz Sachsen eingerichtet wurde.

[Bearbeiten] 1749-1763: Leo Rauch SJ Apostolischer Vikar

1749 wird Leo Rauch SJ Apostolischer Vikar. Unter seinem Apostolischen Vikariat wird am 29. Juni 1751 die katholische Hofkirche geweiht:

[Bearbeiten] 1763: Augustin Eggs SJ wird Apostolischer Vikar

1763 wird Augustin Eggs SJ Apostolischer Vikar. Er verrichtet dieses Amt lediglich bis 1764.

[Bearbeiten] 1764: Franz Herz SJ wird Apostolischer Vikar

1764 wird Franz Herz SJ Apostolischer Vikar.

In sein Apostolisches Vikariat fällt am 21. Juli 1773 die Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV.:

[Bearbeiten] 1792: der ehemalige Jesuit Johann Alois Schneider wird Hofprediger

1792: Johann Alois Schneider wird römisch-katholischer Hofprediger in Dresden.

Johann Alois Schneider studierte bei den Jesuiten in Olmütz. Im Jahr 1768 trat er in deren Orden ein. Nach der Aufhebung des Ordens im Jahr 1773 setzte er seine Studien in Prag fort.

[Bearbeiten] 1798: Johann Alois Schneider wird Beichtvater der sächsischen Kurfürstin Marie Amalie von Pfalz-Zweibrücken

1798: Johann Alois Schneider wird Beichtvater der sächsischen Kurfürstin Marie Amalie von Pfalz-Zweibrücken.

[Bearbeiten] 1800: Der Apostolische Vikar Franz Herz (ehemals SJ) stirbt

1800: Der Apostolische Vikar Franz Herz SJ stirbt.

[Bearbeiten] 1801: Johann Alois Schneider wird Beichtvater des sächsischen Kurfürsten Friedrich Augusts des Gerechten

1801: Johann Alois Schneider wird Beichtvater des sächsischen Kurfürsten Friedrich Augusts des Gerechten.

[Bearbeiten] 1801: der ehemalige Jesuit Johann Alois Schneider wird vom Kurfürsten Friedrich August dem Gerechten zum Apostolischen Vikar ernannt

1801: Johann Alois Schneider wird vom Kurfürsten Friedrich August dem Gerechten zum Apostolischen Vikar ernannt.

Damit fällt dieses Amt erneut an einen zumindest ehemaligen Jesuiten.

In sein Apostolisches Vikariat fällt 1807 die Gleichstellung der katholischen Gemeinde mit den lutherischen Gemeinden:

1814 wurden die Jesuiten (Gesellschaft Jesu) durch Papst Pius VII. kraft der Bulle Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 7. August 1814 nach 41 Jahren des päpstlichen Verbotes wieder zugelassen.

1815 wird der spätere Bischof Ignaz Bernhard Mauermann zum Schuldirektor in Dresden und gleichzeitig zum Hofkaplan und Beichtvater der königlichen Familie berufen. Er unterrichtete unter anderem die Prinzen Friedrich August und Johann, die später beide Könige von Sachsen wurden.

[Bearbeiten] 1816: Weihe des ehemaligen Jesuiten Johann Alois Schneider in der Kapelle des Taschenbergpalais zum Titularbischof von Argos

Im Jahr 1816 wurde dem Apostolischen Vikar Johann Alois Schneider die bischöfliche Würde verliehen, die die früheren Apostolischen Vikare nicht erhalten hatten. Er wurde von Bischof Franz Georg Lock, Domdekan von Bautzen, in der Kapelle des Taschenbergpalais zum Titularbischof von Argos geweiht.

Damit regierte ein zumindest ehemaliger Jesuit das Apostolische Vikariat Dresden und ganz Sachsen sogar als Bischof. Da aktiven Jesuiten das Amt eines Bischofs verboten ist, kann aber davon ausgegangen werden, daß Bischof Johann Alois Schneider seine Mitgliedschaft bei den Jesuiten nach der Verbotsaufhebung im Jahr 1814 nicht wieder aktiviert hatte.

Andererseits umgingen die Jesuiten (Schlauen Jungs) durch Annahme bischofsähnlicher Ämter wie die eines Apostolischen Präfekten oder eines Apostolischen Vikars das Verbot eines Bischofsamtes regelmäßig. Des Weiteren sind in der Kirchengeschichte auch Bischöfe belegt, die Jesuiten waren.

Es kann allerdings davon ausgegangen werden, daß nach seiner prägenden Ausbildung bei den Jesuiten und fünfjähriger Mitgliedschaft bis hin zum Verbotsjahr 1773 Bischof Johann Alois Schneider sowohl als Apostolischer Vikar wie auch als Bischof zumindest intern im Sinne der Gesellschaft Jesu weitergewirkt hatte.

[Bearbeiten] 1818: Bischof Johann Alois Schneider stirbt

1818: Bischof Johann Alois Schneider stirbt. Sein Nachfolger Ignaz Bernhard Mauermann (ab 1819) ist nicht mehr jesuitisch geprägt, sondern hat wegen des 41-jährigen Verbots der Jesuiten seine Ausbildung ab 1793 bei den Zisterziensern im Kloster Neuzelle erhalten und wurde dort auch Ordensmitglied unter dem Namen Bernhard. Als Folge des Wiener Kongresses kam die sächsische Niederlausitz zu Preußen und das Neuzeller Kloster der Zisterzienser wurde 1817 durch König Friedrich Wilhelm III. säkularisiert.

[Bearbeiten] Nach 1989

Mit Lothar Kuczera war ein Jesuitenpater von 1990 bis 1994 für die CDU Mitglied der ersten frei gewählten Stadtverordnetenversammlung. Am 26. Mai 1998 erhielt er die Sächsische Verfassungsmedaille.[3]

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. vgl. c. 371 § 1 CIC
  2. Das Schreiben des Königs vom 26. September 1716, auf das sich der General bezieht, war auf Verwendung des P. Salerni erfolgt. Der König erklärt in demselben: Unsere beiden königlichen Kapellen und die Missionen von Dresden und Leipzig sind nur den Vätern der Gesellschaft Jesu anvertraut worden, wie wir es gewünscht haben und in Anbetracht ihres heiligen Instituts, dem wir eine besondere Hochschätzung entgegenbringen. Unser Wunsch ist, dass diese Ordensleute gemäss ihren Regeln und Gebräuchen ihres Ordens leben, damit sie würdiger ihr Amt verwalten können. Zu diesem Zweck erklären wir und wollen durchaus: 1. die Religiosen der Gesellschaft Jesu, die augenblicklich oder später die beiden genannten Kapellen und Missionen bedienen, stehen vollständig unter dem ihrem Institut entsprechenden Gehorsam gegen ihre Obern, wie alle übrigen Missionäre in den europäischen Missionen; 2. die Auswahl Personen für die Kapellen und Missionen steht durchaus dem General der Gesellschaft Jesu, oder dem von ihm beauftragten Provinzial zu, die genaue Personenkenntnisse besitzen und stets solche auswählen werden, die mit solider Frömmigkeit, grosser Gelehrsamkeit und Klugheit verbinden, wie sie ihr Amt, die Ehre der Gesellschaft und die augenblickliche Lage von Sachsen fordern; 3. derselbe General oder Provinzial ist vollständig frei in dem Wechsel der Personen, so oft er es für gut findet, ohne dass er irgendwie darin gehindert werden darf, und es soll niemand gegen den Willen seiner Obern in unseren Kapellen amtieren; 4. die religiöse Disziplin verlangt, dass die Ordensleute in Dresden und Leipzig unter der Leitung eines Lokalobern leben; wir wollen, dass auch die Wahl und der Wechsel dieses Obern ganz von dem General oder dem Provinzial gemäß den Regeln des Instituts abhängt; 5. sollte es vorkomme, dass wir mit irgendeinem der Religiosen oder mit deren Obern nicht zufrieden sind und ihre Abberufung für wünschenswert halten, so wird der General oder der Provinzial sie entfernen und andere Personen schicken, die geeignet sind, unsere Approbation zu verdienen; 6. diese Deklaration soll durchaus beobachtet werden ohne Rücksicht auf das frühere Reglement, das hiermit in den dieser Deklaration nicht entsprechenden Paragraphen aufgehoben ist." In: Bernhard Duhr: Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge. Band 4: 18. Jahrhundert, Verlag Manz, München/Regensburg 1928, S. 511.
  3. https://web.archive.org/web/20211121210436/https://www.landtag.sachsen.de/dokumente/Traeger_Verfassungsmedaille_aktuell.pdf
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