Dompfarrei Sanctissimae Trinitatis Dresden

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Die Dompfarrei Ss. Trinitatis Dresden ist die römisch-katholische Gemeinde der Hofkirche in Dresden. Sie umfasst aktuell (2024) etwa 1.800 Glieder. Die weiteren drei noch existierenden Dresdner Großpfarreien "Selige Märtyrer vom Münchner Platz", "St. Elisabeth" und "St. Martin" haben insgesamt etwa 22.000 Mitglieder, wobei diese Zahlen derzeit rapide sinken.[1][2]

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte

[Bearbeiten] Vorgeschichte

Zur Geschichte der römisch-katholischen Kirche im Gau Nisan und bis 1539 in Dresden siehe:

[Bearbeiten] 1539: Dresden wird evangelisch
[Bearbeiten] 1581: Der Bischof von Meißen wird evangelisch
[Bearbeiten] 1648: Westfälischer Frieden
[Bearbeiten] Ab 1661: Gottesdienste in den Gesandtschaften römisch-katholischer Fürstenhäuser
[Bearbeiten] 1697: Kurfürst August der Starke konvertiert, um die polnische Königskrone zu erlangen
[Bearbeiten] Weihnachten 1699: erster öffentlicher römisch-katholischer Gottesdienst nach der Reformation in Moritzburg

[Bearbeiten] 1708: Erneuerung der römisch-katholischen Strukturen in Dresden

[Bearbeiten] 1708: Karl Moritz Vota SJ Apostolischer Präfekt der "Mission in Dresden und in ganz Sachsen"

Im Jahre 1708 wurde der Beichtvater von August dem Starken, Karl Moritz Vota SJ für fünf Jahre zum "Apostolischen Präfekten" der Mission in Dresden und in ganz Sachsen ernannt.

Eine Apostolische Präfektur ist eine Diözese auf Probe in Missionsgebieten.[5] Die Erhebung zur Präfektur macht aus einer Mission sui juris kirchenrechtlich eine der Diözese gleichstehende Teilkirche (Can. 368 CIC). Bei der Apostolischen Präfektur handelt es sich um eine frühe Vorstufe vor der Erhebung zu einer regulären Diözese.

Ob die Rechte von Karl Moritz Vota (SJ) verlängert wurden, ist ungewiss, er scheint sie jedoch bis zu seinem Tode 1715 ausgeübt zu haben.

In der Folge unterstanden die Katholiken in Sachsen der Jurisdiktion des Apostolischen Vikars der Nordischen Missionen bzw. dem Kölner Apostolischen Nuntius. Über die formale Errichtung eines Apostolischen Vikariates für Sachsen liegen keine Dokumente vor, es kann jedoch von einem solchen ausgegangen werden.

[Bearbeiten] 5. April 1708: Weihe des Klengelschen Opernhausen zur katholischen Hofkapelle
[Bearbeiten] 1708: Neugründung der Dresdner Kapellknaben

[Bearbeiten] 1712: Auch Kurprinz Friedrich August konvertiert zur römisch-katholischen Kirche

[Bearbeiten] 26. September 1716: erneute königliche Deklaration zugunsten der Jesuiten als "Patres für die Kapellen und Missionen in Dresden und Leipzig"

Durch den König wurde am 26. September 1716 die Auswahl der Patres für die Kapellen und Missionen in Dresden und Leipzig durch die Ordens-Oberen der Jesuiten hervorgehoben, die "... mit solider Frömmigkeit große Gelehrsamkeit und Klugheit verbinden, wie sie ihr Amt, die Ehre der Gesellschaft und die augenblickliche Lage von Sachsen fordern".[6]

[Bearbeiten] 8. Juli 1726: königliches Dekret: Katholiken ist der Besuch protestantischer Krankenhäuser nicht mehr erlaubt

[Bearbeiten] 1739: Konspirativer Baubeginn der katholischen Hofkirche

[Bearbeiten] 1743: Ludwig Ligeritz SJ wird Apostolischer Vikar

1743 wird Ludwig Ligeritz SJ (auch Liegeritz) Apostolischer Vikar. Ein Apostolisches Vikariat ist nach römisch-katholischem Kirchenrecht (CIC 1983) ein bestimmter Teil der katholischen Glaubensgemeinschaft, der aufgrund besonderer Umstände noch nicht als Diözese errichtet worden ist. Die Vorstufe ist die Apostolische Präfektur, die in Dresden bereits 1708 für ganz Sachsen eingerichtet wurde.

[Bearbeiten] 1747: Kurfürstin Maria Josepha stiftet ein katholisches Krankenstift in der Brückenstraße (heute Friedrichstraße)

[Bearbeiten] 1749: Leo Rauch SJ wird Apostolischer Vikar

1749 wird Leo Rauch SJ Apostolischer Vikar.

[Bearbeiten] 29. Juni 1751: Weihe der katholischen Hofkirche

[Bearbeiten] 1755: Vollendung der katholischen Hofkirche - Umbau der Hofkapelle im Opernhaus am Taschenberg wieder zum Ballhaus

[Bearbeiten] 1763: Augustin Eggs SJ wird Apostolischer Vikar

1763 wird Augustin Eggs SJ Apostolischer Vikar.


[Bearbeiten] 1764: Franz Herz SJ wird Apostolischer Vikar

1764 wird Franz Herz SJ Apostolischer Vikar.

[Bearbeiten] 21. Juli 1773: Aufhebung des Jesuitenordens durch den "unfehlbaren" Papst Clemens XIV.

Auf Druck der Könige von Frankreich, Spanien und Portugal hebt der "unfehlbare" Papst Clemens XIV. den Jesuitenorden durch das Breve Dominus ac Redemptor auf. Franz Herz SJ genießt das Vertrauen des sächsischen Königs Friedrich Augusts des Gerechten und bleibt dennoch bis zu seinem Tod im Jahr 1800 Apostolischer Vikar in Dresden.

[Bearbeiten] 1792: der ehemalige Jesuit Johann Alois Schneider wird Hofkaplan an der katholischen Hofkirche Dresden und Feiertags-Hofprediger daselbst

1792: Johann Alois Schneider wird römisch-katholischer Hofkaplan an der katholischen Hofkirche Dresden und Feiertags-Hofprediger daselbst.

Der 1752 in [Wikipedia:Brünn|Brünn]] in Mähren geborene Johann Alois Schneider studierte nach der Matura im Jesuitenkolleg Brünn ab 1767 bei den Jesuiten in Olmütz. Im Jahr 1768 trat er in Brünn als Novize in deren Orden ein. Nach dem Noviziat studierte er am jesuitischen Clementinum in Prag und wurde dort Dr. phil. Nach der Aufhebung des Ordens im Jahr 1773 setzte er seine Studien in an der nun verstaatlichten Universität in Prag fort, blieb aber seiner jesuitischen Prägung treu, weswegen ihn Franz Herz als seinen Nachfolger aufbaute. Der Apostolische Vikar hatte Schneider schon 1787 als Kaplan nach Leipzig in das Kurfürstentum Sachsen geholt.

[Bearbeiten] 1798: Johann Alois Schneider wird Beichtvater der sächsischen Kurfürstin Marie Amalie von Pfalz-Zweibrücken

1798: Johann Alois Schneider wird Beichtvater der sächsischen Kurfürstin Marie Amalie von Pfalz-Zweibrücken. Zuvor war es Johannes Limpacher (1797 in der Schloßgasse).

[Bearbeiten] 1800: Der Apostolische Vikar Franz Herz (ehemals SJ) stirbt

1800: Der Apostolische Vikar Franz Herz SJ stirbt.

[Bearbeiten] 1801: Johann Alois Schneider wird Beichtvater des sächsischen Kurfürsten Friedrich Augusts des Gerechten

1801: Johann Alois Schneider wird Beichtvater des sächsischen Kurfürsten Friedrich Augusts des Gerechten.

[Bearbeiten] 1801: der ehemalige Jesuit Johann Alois Schneider wird vom Kurfürsten Friedrich August dem Gerechten zum Apostolischen Vikar ernannt

1801: Johann Alois Schneider wird vom Kurfürsten Friedrich August dem Gerechten zum Apostolischen Vikar ernannt.

Damit fällt dieses Amt erneut an einen zumindest ehemaligen Jesuiten.

[Bearbeiten] 1807: Gleichstellung der katholischen Gemeinde mit den lutherischen Gemeinden

[Bearbeiten] 7. August 1814: Wiederzulassung der Jesuiten durch Papst Pius VII.

1814 wurden die Jesuiten (Gesellschaft Jesu) durch Papst Pius VII. kraft der Bulle Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 7. August 1814 nach 41 Jahren des päpstlichen Verbots wieder zugelassen.

[Bearbeiten] 1815: Ignaz Bernhard Mauermann wird Hofkaplan und Beichtvater der königlichen Familie

1815 wird der spätere Bischof Ignaz Bernhard Mauermann zum Schuldirektor in Dresden und gleichzeitig zum Hofkaplan und Beichtvater der königlichen Familie berufen. Er unterrichtete unter anderem die Prinzen Friedrich August und Johann, die später beide Könige von Sachsen wurden.

[Bearbeiten] 1816: Weihe des ehemaligen Jesuiten Johann Alois Schneider in der Kapelle des Taschenbergpalais zum Titularbischof von Argos

Im Jahr 1816 wurde dem Apostolischen Vikar Johann Alois Schneider die bischöfliche Würde verliehen, die die früheren Apostolischen Vikare nicht erhalten hatten. Er wurde von Bischof Franz Georg Lock, Domdekan von Bautzen, in der Kapelle des Taschenbergpalais zum Titularbischof von Argos geweiht.

Damit regierte ein zumindest ehemaliger Jesuit das Apostolische Vikariat Dresden und ganz Sachsen sogar als Bischof. Da aktiven Jesuiten das Amt eines Bischofs verboten ist, kann aber davon ausgegangen werden, daß Bischof Johann Alois Schneider seine Mitgliedschaft bei den Jesuiten nach der Verbotsaufhebung im Jahr 1814 nicht wieder aktiviert hatte.

Andererseits umgingen die Jesuiten (Schlauen Jungs) durch Annahme bischofsähnlicher Ämter wie die eines Apostolischen Präfekten oder eines Apostolischen Vikars das Verbot eines Bischofsamtes regelmäßig. Des Weiteren sind in der Kirchengeschichte auch Bischöfe belegt, die Jesuiten waren.

Es kann allerdings davon ausgegangen werden, daß nach seiner prägenden Ausbildung bei den Jesuiten und fünfjähriger Mitgliedschaft bis hin zum Verbotsjahr 1773 Bischof Johann Alois Schneider sowohl als Apostolischer Vikar wie auch als Bischof zumindest intern im Sinne der Gesellschaft Jesu weitergewirkt hatte.

[Bearbeiten] 1818: Bischof Johann Alois Schneider stirbt

1818: Bischof Johann Alois Schneider stirbt. Sein Nachfolger Ignaz Bernhard Mauermann (ab 1819) ist nicht mehr jesuitisch geprägt, sondern hat wegen des 41-jährigen Verbots der Jesuiten seine Ausbildung ab 1793 bei den Zisterziensern im Kloster Neuzelle erhalten und wurde dort auch Ordensmitglied unter dem Namen Bernhard. Als Folge des Wiener Kongresses kam die sächsische Niederlausitz zu Preußen und das Neuzeller Kloster der Zisterzienser wurde 1817 durch König Friedrich Wilhelm III. säkularisiert.

[Bearbeiten] 1823: Matthäus Graf Franceschi del Campo wird Vizepfarrer

[Bearbeiten] 1825: Matthäus Graf Franceschi del Campo wird Superior und ordentlicher Pfarrer

[Bearbeiten] 1826: Matthäus Graf Franceschi del Campo wird Beichtvater der Prinzessin Maria Louise von Sachsen

[Bearbeiten] 13. Februar 1945: Schwere Zerstörungen an der katholischen Hofkirche - die Gemeinde schrumpft von 10.000 auf 300 Glieder

[Bearbeiten] Juni 1945: wieder erste Messe in der Benno-Kapelle

Die erste Messe wurde wieder im Juni 1945 in der Benno-Kapelle gefeiert, später im linken Seitenschiff.

[Bearbeiten] Ab 1962: Messen im Hauptschiff

1962 stand das Hauptschiff wieder für Messen zur Verfügung.

[Bearbeiten] 1964 wurde die Kirche Konkathedrale

1964 wurde die Kirche Konkathedrale.

[Bearbeiten] 1965: Beendigung des Wiederaufbaus

[Bearbeiten] 1980: Kathedrale "Sanctissimæ Trinitatis"

1980 wurde die Konkathedrale durch die Verlegung des Bischofssitzes von Bautzen nach Dresden zur Kathedrale des Bistums Dresden-Meißen "Sanctissimæ Trinitatis" erhoben.

[Bearbeiten] Weblinks

[Bearbeiten] Anmerkungen

  1. "In der Landeshauptstadt Dresden wurden bis Ende November 2.724 Austritte beurkundet, das waren 188 mehr als 2022 insgesamt." ... " 'Die hohe Zahl an Kirchenaustritten tut weh', sagt Michael Baudisch, Sprecher des Bistums Dresden-Meissen. 'Aus Rückmeldungen hören wir, dass das Vertrauen in die Glaubwürdigkeit der Kirche beschädigt ist.' So werde die Aufarbeitung beim Thema Missbrauch oft als zu zögerlich angesehen oder Gläubige seien enttäuscht über strukturelle Veränderungen in ihrer Pfarrgemeinde wie Kirchen- oder Gebäudeschließungen oder Personalabbau. Laut Baudisch machen sich viele den Schritt nicht leicht, 'bei manchen geht ein langer Prozess der Entfremdung voraus' ". In: "Auch 2023 Kirchenaustritte in Sachsen: Trend geht weiter nach oben". Sächsische Zeitung vom 29. Dezember 2023 (abgerufen am 13. April 2024). Vgl. "Kirche: Auch 2023 Kirchenaustritte in Sachsen: Trend geht nach oben" In: Zeit online News. Quelle: dpa Sachsen - Die Zahl 2.724 bezieht sich auf beide Konfessionen. Bei 883 römisch-katholischen Kirchenaustritten in 2022 sind nun rund 1000 Kirchenaustritte bei der römisch-katholischen Kirche für das Jahr 2023 in Dresden zu erwarten, wobei der Austrittstrend ungebrochen auch 2024 anhält - infolge des Schrumpfens der Zahl der römisch-katholischen Kirchenglieder ist allerdings ein Verharren auf einer so hohen jährlichen Zahl an Austritten auf Dauer nicht möglich.
  2. Mit unter 4,2 % der Einwohner - und tendenziell weiter sinkend - sind die seit langem in den Quellen - auch auf der Webseite der Stadt (abgerufen am 13. April 2024) - angegebenen 5 % längst nicht mehr gegeben.
  3. Martin Bernhard Lindau: Geschichte der königlichen Haupt- und Residenzstadt Dresden. 2. verbesserte Auflage, Dresden 1885 (SLUB Digitalisat), Bd. I, S. 57
  4. STANISLAW-KEMENAH, Alexandra-Kathrin: Kirche, geistliches Leben und Schulwesen im Spätmittelalter, in: Geschichte der Stadt Dresden, Stuttgart 2005, S. 221
  5. vgl. c. 371 § 1 CIC
  6. Das Schreiben des Königs vom 26. September 1716, auf das sich der General bezieht, war auf Verwendung des P. Salerni erfolgt. Der König erklärt in demselben: Unsere beiden königlichen Kapellen und die Missionen von Dresden und Leipzig sind nur den Vätern der Gesellschaft Jesu anvertraut worden, wie wir es gewünscht haben und in Anbetracht ihres heiligen Instituts, dem wir eine besondere Hochschätzung entgegenbringen. Unser Wunsch ist, dass diese Ordensleute gemäss ihren Regeln und Gebräuchen ihres Ordens leben, damit sie würdiger ihr Amt verwalten können. Zu diesem Zweck erklären wir und wollen durchaus: 1. die Religiosen der Gesellschaft Jesu, die augenblicklich oder später die beiden genannten Kapellen und Missionen bedienen, stehen vollständig unter dem ihrem Institut entsprechenden Gehorsam gegen ihre Obern, wie alle übrigen Missionäre in den europäischen Missionen; 2. die Auswahl Personen für die Kapellen und Missionen steht durchaus dem General der Gesellschaft Jesu, oder dem von ihm beauftragten Provinzial zu, die genaue Personenkenntnisse besitzen und stets solche auswählen werden, die mit solider Frömmigkeit, grosser Gelehrsamkeit und Klugheit verbinden, wie sie ihr Amt, die Ehre der Gesellschaft und die augenblickliche Lage von Sachsen fordern; 3. derselbe General oder Provinzial ist vollständig frei in dem Wechsel der Personen, so oft er es für gut findet, ohne dass er irgendwie darin gehindert werden darf, und es soll niemand gegen den Willen seiner Obern in unseren Kapellen amtieren; 4. die religiöse Disziplin verlangt, dass die Ordensleute in Dresden und Leipzig unter der Leitung eines Lokalobern leben; wir wollen, dass auch die Wahl und der Wechsel dieses Obern ganz von dem General oder dem Provinzial gemäß den Regeln des Instituts abhängt; 5. sollte es vorkomme, dass wir mit irgendeinem der Religiosen oder mit deren Obern nicht zufrieden sind und ihre Abberufung für wünschenswert halten, so wird der General oder der Provinzial sie entfernen und andere Personen schicken, die geeignet sind, unsere Approbation zu verdienen; 6. diese Deklaration soll durchaus beobachtet werden ohne Rücksicht auf das frühere Reglement, das hiermit in den dieser Deklaration nicht entsprechenden Paragraphen aufgehoben ist." In: Bernhard Duhr: Geschichte der Jesuiten in den Ländern deutscher Zunge. Band 4: 18. Jahrhundert, Verlag Manz, München/Regensburg 1928, S. 511.
  7. AB 1819.
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